Dr. Horst-Schmidt-Jugendsport-Stipendium

Um einen Anreiz insbesondere für junge Menschen zu schaffen, sich verstärkt ehrenamtlich in den hessischen Sportvereinen zu beteiligen, verleiht der Hessische Minister des Innern und für Sport im Jahr 2024 fünf jungen hessischen Bürgerinnen und Bürgern das Dr. Horst Schmidt-Jugendsport-Stipendium.
Das Stipendium ist mit einem Geldpreis von je 2.000 Euro verbunden.

Um das Dr. Horst Schmidt-Jugendsport-Stipendium können sich Studenten*innen, Fachhochschüler*innen und Auszubildende bewerben, die zwei Jahre oder länger in einem oder in mehreren hessischen Sportvereinen, Sportkreisen und/oder Sportfachverbänden über eine Honorartätigkeit hinaus ehrenamtlich als Fachkraft im Jugend- und Freizeitsport, als Übungshelfer*in oder Übungsleiter*in kontinuierlich tätig sind.
Die Bewerber*innen müssen ihren ständigen Wohnsitz in einer hessischen Gemeinde haben und ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, auch zukünftig in einem hessischen Verein, Sportkreis und/oder Sportfachverband diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu wollen. Die persönliche Bewerbung erfolgt über den Verein, dem der*die Bewerber*in angehört.

Der Bewerbung sind in angemessener Form beizufügen:

  • Ein persönliches Bewerbungsschreiben mit einer Begründung für die Bewerbung.
  • Ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person unter Einbeziehung des sportlichen sowie überfachlichen Werdegangs und ein Passbild.
  • Eine ausführliche Darstellung über die bisherigen sportlichen und überfachlichen Tätigkeiten durch den Sportverein, den Sportkreis und/oder den Sportfachverband.
  • Studienbescheinigung zum laufenden Semester (Immatrikulation) oder eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung.


Die persönlichen Bewerbungen sind als Vorschläge für die Verleihung des Stipendiums durch die Sportvereine in Hessen mit deren Stellungnahmen

an den Hessischen Minister des Innern und für Sport zu richten. Beim Versand per E-Mail sind die Unterlagen in einem PDF-Dokument zusammenzufassen, das max. 3 MB groß sein darf.

Die Bewerbungen müssen der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen spätestens zum 31. Januar 2024 vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Verleihung des Stipendiums liegt bei einem Gremium, das sich aus einem Vertreter der Sportjugend Hessen im lsb h, einem Vertreter des Hessischen Kultusministeriums und einem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zusammensetzt.
 

Hier sind nochmal die Rahmenbedingungen als PDF zusammengefasst.