Förderung von Aktivitäten der Sportkreisjugenden
Förderumfang
Die jährliche Förderung setzt sich aus zwei Beträgen zusammen:
- Der feste Zuschuss („Sockelbetrag“) orientiert sich an den Zahlen der durch die Sportvereine eines Sportkreises an den lsb h gemeldeten Mitglieder bis einschließlich 26 Jahren und beträgt bis 30.000 Mitglieder 300,- € und ab 30.001 Mitglieder 350,- €.
- Der dynamische Zuschuss („Aktivitätsquote“) wird in Abhängigkeit der Aktivitäten einer Sportkreisjugend errechnet.
Rahmenbedingungen
- Ein gewählter Jugendvorstand im Sportkreis
Antrag
- Als Antrag dient ein ausgefüllter Fragebogen zu den Aktivitäten des vergangenen Jahres, welcher zum Jahresende den Jugendvorständen der Sportkreise per E-Mail zugeschickt wird und bis zum 01.03. des laufenden Jahres bei der Sportjugend Hessen einzureichen ist.
Abrechnungsunterlagen
- Die Mittel des Vorjahres sind bei der Sportjugend Hessen über einen einfachen Verwendungsnachweis, der von den Vorständen der Sportkreisjugend und des Sportkreises unterschrieben ist, abzurechnen.
- Eine Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist möglich.