Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung der Sport- und Erlebnismobile (Mobile) der Sportjugend Hessen

1. Geltungsbereich  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) über das Referat „Sport, Bewegung und Erlebnis für junge Menschen“ der Sportjugend Hessen mit den „Sport- und Erlebnismobilen" („Mobile“) gegenüber dem Mieter, dessen Aktivitäten mit den Grundsätzen nach § 6 der Satzung des lsb h übereinstimmen, erbringt.  

2. Vertragsschluss  

Der Vertrag wird zwischen dem Leistungsgeber (Sportjugend Hessen) und dem Leistungsnehmer (Mieter) geschlossen (im Folgenden „Vertragspartner“). Mit seiner Buchungsanfrage über das Buchungsformular bietet der Vertragspartner der Sportjugend Hessen den Abschluss eines Vertrages über die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Sportjugend Hessen beschriebenen Leistungen verbindlich an. Der Sportjugend Hessen steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen oder eine Buchungsanfrage abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Aktivitäten des potenziellen Mieters mit den Grundsätzen nach § 6 der Satzung des lsb h nicht übereinstimmen. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. 

3. Preise, Zahlung  

(1) Grundlage der Preise ist die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Ausleih-Gebührenübersicht für die Miete von Sport- und Erlebnismobilen. Sie umfassen die dort angegebenen Veranstaltungskosten, gesonderte Personalkosten und Fahrtkosten. 

(2) Die gefahrenen Kilometer werden dem Mieter mit dem in der aktuellen Ausleih-Gebührenübersicht aufgeführten km-Satz je Fahrzeug in Rechnung gestellt. Ist der Mieter ein lsbh Mitgliedsverein, werden für die An- und Abreise maximal € 145,- je Fahrzeug berechnet. 

(3) Mitgliedsorganisationen der Sportjugend Hessen (hessische Sportvereine und Sportverbände) werden mit 50% der Anmietkosten bezuschusst. Zur Bewilligung des Zuschusses muss der Mieter die Zusatzinformationen mit Angabe des Zwecks der Veranstaltung über das Buchungsformular angegeben haben. 

(4) Zahlungen des Rechnungsbetrages erfolgen unbar nach Beendigung der Belegung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.  

(5) Die Rechnung der Sportjugend Hessen ist sofort nach Zugang innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behält sich die Sportjugend Hessen das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.  

(6) Leistet der Vertragspartner die Zahlung des Buchungspreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Sportjugend Hessen ihre Leistung erbracht hat, ist die Sportjugend Hessen berechtigt eine kostenpflichtige Mahnung zu erstellen. 

(7) Die Anmietung von Mobilen mit nur einer*m Teamer*in können nur gebucht werden, wenn die Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) unter 250 km liegt. Ansonsten sind 2 Teamer*innen obligatorisch. 

4. Rücktritt, Stornierungen, Umbuchungen  

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches 

Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt die Sportjugend Hessen einem Rücktritt oder einer Kündigung nicht zu, behält die Sportjugend Hessen den Anspruch auf vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Sportjugend Hessen hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Sport- und Erlebnismobile anzurechnen. Werden die Mobile nicht anderweitig vermietet, ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen zu zahlen: 

  • eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €, wenn die schriftliche Stornierung bis 10 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums der Sportjugend Hessen zugeht  

  • 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung später als 10 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums der Sportjugend Hessen zugeht 

  •  80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung später als 2 Wochen vor Beginn des Leistungszeitraums der Sportjugend Hessen zugeht  

  • 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung später als 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums der Sportjugend Hessen zugeht  

Ferner ist die Sportjugend Hessen berechtigt, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung den Rücktritt zu erklären, z.B. wenn: 

  • höhere Gewalt, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände oder andere von der Sportjugend Hessen nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (Unfall, o. Ä.) 

  • die Sportjugend Hessen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Sportjugend Hessen in der Öffentlichkeit gefährden kann 

  • der Mieter einen gesetzes- oder sittenwidrigen oder rassistischen oder rechtsextremistischen Inhalt/Hintergrund hat. Dies trifft auch zu, wenn die Buchung bestätigt wurde, der entsprechende Inhalt der Veranstaltung aber erst später bekannt wird 

  • der Mieter trotz Aufforderung und Fristsetzung durch die Sportjugend Hessen eine fällige Leistung nicht erbringt 

  • der Mieter irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Sachverhalte, etwa Veranstaltungsinhalte oder Vereinbarungen bzgl. der Buchung, macht 

  • der Mieter der Satzung des lsb h oder der Jugendordnung der Sportjugend Hessen entgegensteht.  

  • die Sportjugend Hessen die Leistung aufgrund fehlenden Personals nicht einhalten kann. In diesem Fall entfallen die Miet- und Fahrkosten 

  • Bei berechtigtem Rücktritt der Sportjugend Hessen entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.  

Umbuchungen sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich: 

  • Bis zu 10 Wochen vor Beginn der Leistung kann der Vertragspartner kostenfrei innerhalb des laufenden Jahres eine Umbuchung mit den gleichen Bedingungen des Vertrages, unter der Voraussetzung freier Kapazitäten, vornehmen.  

  • Bei Umbuchungen innerhalb eines schon bestehenden Stornozeitraums bleiben die bereits angefallenen Verbindlichkeiten (Stornogebühren) im Fall einer Stornierung bestehen.  

5. Leistungen, Haftung und Betrieb 

(1) Die Sportjugend Hessen stellt dem Mieter das/die gebuchte/n Mobil/e inkl. der gebuchten Anzahl eingewiesener Teamer*innen für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung. Je Mobil ist eine Mindestanzahl eingewiesener Teamer*innen festgelegt, die bei der Buchung zu beachten ist. 

(2) Die Angebote stehen dem Mieter pro Veranstaltungstag für maximal 6 Zeitstunden zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit sind dem Betreuungspersonal vor Ort pro Person mindestens ½ Stunde Pause zu gewähren. Über 6 Zeitstunden hinausgehende Veranstaltungszeiten müssen vorher mit der Sportjugend Hessen abgesprochen werden und werden pro Stunde mit € 17,- pro Betreuungsperson in Rechnung gestellt. 

(3) Die Sportjugend Hessen bemüht sich den Personalwünschen des Mieters zu entsprechen. Können nur weniger als die gewünschten Teamer*innen anreisen, wird der Mieter vor Mietbeginn darüber informiert. Entsprechend wird das vereinbarte Programm und die daraus resultierenden Mietkosten reduziert. 

(4) Die Anzahl der verschiedenen Stationsangebote ist abhängig von der Anzahl an Helfer*innen für den Auf- und Abbau, sowie von weiteren Stationsbetreuer*innen und der Anzahl der Teilnehmer*innen. Jede*r Teamer*in kann maximal 2 Stationsangebote eigenständig betreuen. Pro weiterem Angebot muss jeweils ein*e Stationsbetreuer*in eingesetzt werden oder ein*e weitere*r Mitarbeiter*in zugebucht werden. Unbetreute Stationen werden von den eingesetzten Mitarbeiter*innen (Teamer*innen) abgebaut. 

(5) Der Mieter verpflichtet sich, das/die Fahrzeug/e sowie die mitgeführten und an den Mieter ausgehändigten Sport- und Spielmaterialien für die Dauer der Nutzung ordnungsgemäß, zweckdienlich und sorgsam zu behandeln.  

(6) Mit der Annahme der Sport- und Spielmaterialien bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Materials. Eventuelle Schäden an dem/den Fahrzeug/en sowie Schäden oder Verlust von Sport- und Spielmaterialien müssen unverzüglich angezeigt werden (Sportjugend Hessen, Mobile-Team, Tel. 069.6789 6922, sportsfun@remove-this.sportjugend-hessen.de) und gehen zu Lasten des Mieters. 

(7) Das/die Fahrzeug/e und die Sport- und Spielmaterialien müssen sauber zurückgegeben werden. Ansonsten werden Reinigungskosten mit einem Stundensatz von € 17,- erhoben. 

(8) Das/die Fahrzeug/e werden ausschließlich von Mitarbeiter*innen (Teamer*innen) der Sportjugend Hessen gefahren. In diesem Fall übernimmt die Sportjugend Hessen die Haftung für die Fahrzeuge. 

(9) Für alle Sport-, Kletter- und Stationsangebote der Sportjugend Hessen besteht ein Unfall- und  

Haftpflicht-Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung für alle Mitglieder*innen von Sportvereinen sowie das von Sportvereinen und der Sportjugend Hessen eingesetzte Personal. Schäden sind der Sportjugend Hessen unverzüglich anzuzeigen. Die Schadensabwicklung erfolgt direkt über die ARAG Sportversicherung. Eine über diesen Versicherungsschutz hinausgehende Absicherung von Schadensereignissen besteht nicht.