Ganztagsschulentwicklung
Ganztagsschulentwicklung in Hessen
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und der damit verbundenen stufenweisen Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter wird die Zahl der ganztägig betreuten Kinder in Deutschland weiter zunehmen. Dies wirkt sich auf die Gesamtstruktur des gemeinnützigen organisierten Sports sowie insbesondere auf die Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen aus. Dabei ist der Trend zu einer Verlängerung der täglichen Schulzeit, verbunden mit erheblichen Auswirkungen auf den organisierten Sport und auf das Sport- und Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen ist nicht neu, sondern ist seit ca. 20 Jahren zu beobachten.
Aufgrund der zunehmenden Institutionalisierung der Kindheit ist es wichtig, dass eine bewegungsförderliche Schulumwelt – insbesondere im Primarbereich – geschaffen wird. Durch die längere tägliche Verweildauer der Kinder in der Schule spielt dort die Bewegungsförderung eine bedeutende Rolle für ein gesundes Aufwachsen.
Im Schuljahr 2022/23 verfügten ca. 775 der rund 1000 Grundschulen in Hessen über eine Ganztagsbetreuung, die eines der Ganztagsprogramme des Landes wählen können:
Profil 1: Die Schulen bieten ein freiwilliges Ganztagsangebot an mindestens drei Tagen pro Woche (mind. 7 Zeitstunden)
Profil 2: Die Schulen bieten ein freiwilliges Ganztagsangebot an mindestens fünf Tagen pro Woche (7.30 – 16.00/17.00 Uhr)
Pakt für den Ganztag: Die Schulen bieten in Kooperation mit dem Schulträger und/oder Jugendhilfe ein freiwilliges Ganztagsangebot an mindestens fünf Tagen pro Woche (7.30 – 17.00 Uhr) inkl. Ferienbetreuung
Profil 3: Diese Ganztagsschulen bieten ein verpflichtendes Unterrichts- und Betreuungsangebot an fünf Tagen pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft (z. B. bestimmte Klassen oder Jahrgangsstufen oder Schulzweige). (7:30 - 16/17:00 Uhr)
Dabei sind die Unterschiede bei der Quantität und Qualität der Ganztagsangebote der einzelnen Schulen erheblich. 283 von ihnen, das entspricht etwa 37 Prozent, betreuen die Kinder aber nur an drei Tagen pro Woche bis 14.30 Uhr.
In 2018 wurden die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen sowie der dazugehörige Qualitätsrahmen abermals überarbeitet.
Bereits 2005 hat der organisierte Sport gemeinsam mit der Landesregierung in einer landesweiten „Rahmenvereinbarung zur Ganztagsbetreuung“, die besondere Bedeutung der Sportvereine hervorgehoben. Diese wurde in 2017 überarbeitet und erneut verabschiedet.
Die mit dem Rechtsanspruch verbundene quantitative Ausweitung der Ganztagsplätze erfordert auch den qualitativen und quantitativen bedarfsgerechten Ausbau von Bewegungs- und Sportangeboten. Dies betrifft sowohl Schul- als auch Ferienzeiten. Für hessische Sportvereine ergeben sich hieraus neue Herausforderungen und Chancen.
Viele Sportvereine kooperieren bereits mit den ganztägig arbeitenden Grundschulen, richten die Strukturen und Sportangebote an den sich immer stärker wandelnden Lebensrealitäten von Kindern und ihren Familien aus und profitieren von Förderprogrammen wie dem Landesprogramm "Schule und Verein".