Eine finanzielle Anschub-Förderung zur Umsetzung der Inklusion im Sport erhalten Sie vom Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Gefördert werden können beispielsweise:
- Initiierung eines inklusiven Trainings bzw. einer inklusiven Sportgruppe (sportartenspezifisch oder Freizeit-/Breitensport, Sportabzeichen)
- Inklusive Öffnung bereits bestehender Trainingsgruppen (durch Anpassung des Trainingsbetriebs)
- Ausbau und Etablierung von unregelmäßigen Angeboten zu einem regelmäßigen und ganzjährigen Angebot
- Inklusive Aktionstage (sportartenspezifisch oder allgemein)
- Inklusive Ideenwerkstätten (Experten und Probanden suchen nach Möglichkeiten der Teilhabe im Sport)
- Inhouse-Schulung/Qualifizierung über den lsb h, SJH und den HBRS
- Anschaffung behinderungsspezifischer Materialien (Ausrüstung, Trainingsausstattung)
- Modifizierung bereits vorhandener Sportgeräte
Weitere Ideen…
Hierfür können Sie eine Anschubfinanzierung i.H.v. max. 2.000,- Euro für Vereine und max. 5.000,- Euro für Verbände erhalten.
- Ein Eigenanteil i.H.v. 25% ist zu leisten.
- Ein Antrag kann nur einmal pro Jahr gestellt werden und dürfen nicht dasselbe Projekt betreffen.
- Förderanträge werden vom lsb h geprüft und bearbeitet und dann beim Ministerium eingereicht.
Den Antrag zur Förderung von inklusiven Maßnahmen im hessischen Sport durch das Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
können Sie hier herunterladen:
Bei Fragen helfen wir gerne weiter:

William Sonnenberg
Referent Inklusion
60528 Hessen