Mit der Förderung der Jugendarbeit in den Sportkreisen, -verbänden und Sportvereinen verfolgt die Sportjugend Hessen die Ziele:
- Wir schaffen Voraussetzungen, dass Menschen, die sich engagieren möchten, gute Qualifizierungs- und Beratungsangebote vorfinden.
- Wir unterstützen die Bereitschaft junger Menschen, sich freiwillig zu engagieren. Dazu fördern wir Bedingungen, unter denen sie sich als eigenständige und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten entwickeln können. Hierzu zählt auch die Stärkung der Jugendvertretungen im organisierten Sport.
- Durch finanzielle Unterstützung helfen wir, Gestaltungsspielräume zu schaffen und Lücken bei der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen zu schließen.
- Wir sensibilisieren für bestimmte gesellschaftspolitische, soziale und jugendpolitische Themen und setzen durch gezielte Unterstützung Impulse für die Arbeit der Vereine, Sportkreise und Verbände.
Ein Teil der Förderbereiche steht nur Sportkreisjugenden oder Fachverbandsjugenden zur Verfügung.
Förderanträge können in zwei Zeitphasen eingereicht werden:
bis zum 31.01. des Jahres
bis zum 31.08. des Jahres
Sportkreis- und Fachverbandsjugenden reichen ihre Förderanträge direkt über das Online-Portal ein. Sportvereine stellen die Förderanträge über untenstehendes Online-Formular.
Ab 2023 koppelt die Sportjugend Hessen ihre Zuschussvergabe an die Erfüllung von „Mindeststandards“ zum Thema Kindeswohl
Die dafür notwendigen Unterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.
Zusätzlich haben alle Antragstellenden, die mehr als einen Antrag einreichen, eine Priorisierung (Rangfolge im Zuschussverfahren) vorzunehmen.

Antragstellung Sportvereine
Sportvereine müssen ihre Förderanträge unter folgendem Online-Formular stellen.

Antragstellung Sportkreis- und Fachverbandsjugenden
Sportkreis- und Fachverbandsjugenden müssen ihre Förderanträge unter folgendem Online-Portal stellen.
Bildungsmaßnahmen
I. Aus- und Fortbildungen für Muliplikator*innen
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen für Mitarbeitende, die im Sport tätig sind. Die Veranstaltungen qualifizieren ehrenamtliche jugendliche oder erwachsene Menschen (mit oder ohne Lizenz) und orientieren sich an den gemeinsamen Qualitätsstandards des Landessportbundes Hessen (lsb h), der Bildungsakademie des lsb h und der Sportjugend Hessen.
II. Bildung für junge Menschen
Gefördert werden Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen. Die Teilnehmenden sollen dazu angeregt werden, ihre Einstellungen und Verhaltensweisen zu reflektieren und weiterzuentwickeln sowie ihre eigenen Kompetenzen zu erweitern. Übergreifende Zielsetzungen in diesem Bereich sind die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
Selbstorganisierte Veranstaltung ohne Übernachtung
Förderumfang
- Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit (I.) bzw. 20,- € je Lerneinheit (II.).
- Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Der Schwimmverein SC Welle organisiert für seine Jugendleiter*innen und Trainer*innen eine Halbtagesfortbildung (4 LE) zum Thema „Die Rolle des Trainers im Jugendsport“. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen und die Organisation der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 4 LE x 15,- € = 60,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein TTC Grüne Platte führt eine Tagesveranstaltung (8 LE) für Jugendliche zum Thema "Nachhaltigkeit” durch. Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen und die Organisation der Veranstaltung. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 8 LE x 20,- € = 160,- € bezuschusst.
Rahmenbedingungen
- Mindestens zehn Teilnehmende
- Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten)
- Sofern Teilnahmegebühren erhoben werden, verbleiben diese beim Antragstellenden.
Antrag
- Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmerzahl
- Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
- Name(n) und Qualifikation(en) der Referent*innen
Abrechnungsunterlagen
- Programm oder Verlaufsprotokoll
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.
Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Selbstorganisierte Veranstaltung mit Übernachtung
Förderumfang
- Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € (I.) bzw. 20,- € (II.) je Tag und Teilnehmer*in bzw.
- Max. 60 % der Gesamtkosten bzw.
- Max 300,- € (I.) oder 400,- (II.) pro Tag
Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Der Hessische ABC-Verband führt einen viertägigen Lehrgang (30 LE) mit 20 Teilnehmenden durch. Der Verband kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen und die Organisation der Veranstaltung. Der Verband hat Kosten in Höhe von insgesamt 2.600,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 20 Teilnehmende x 4 Tage x 15,- € = 1200,- € bezuschusst.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein TV Rasental veranstaltet für seine weiblichen Mitglieder einen Wochenendworkshop (zwei Tage) zum Thema „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“ mit 25 jungen Teilnehmerinnen (unter 27 Jahren). Der Verein kümmert sich selbst um die Rahmenbedingungen und die Organisation der Veranstaltung. Dem Verein entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 1.500,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit 800,- € bezuschusst (entspricht dem Höchstbetrag von 400,- € / Tag).
Rahmenbedingungen
- Mindestens zehn Teilnehmende
- Mindestens vier Lerneinheiten (zu je 45 Minuten) je Veranstaltungstag
- Sofern Teilnahmegebühren erhoben werden, verbleiben diese beim Antragstellenden
Antrag
- Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnahmezahl
- Kurzbeschreibung der Inhalte, ggf. Programm oder Ausschreibungstext
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
- Name(n) und Qualifikation(en) der Referent*innen
Abrechnungsunterlagen
- Programm oder Verlaufsprotokoll
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.
Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Inhouse-Seminare und -Workshops der Sportjugend Hessen
Sportvereine, Sportkreise und Fachverbände können mit unseren Inhouse-Seminaren kostengünstig eigene Fortbildungen organisieren oder einzelne Module in ihre Ausbildungen integrieren. Die Sportjugend stellt dazu Referent*innen. In einem Planungsgespräch werden Thema, Termin, Veranstaltungsort und der organisatorische Rahmen geklärt.
Förderumfang
- Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent*innen
- Kostenbeteiligung der Antragsstellenden von 20,- € je Lerneinheit (LE) und Referent*in, mindestens 80,- € bei (I.) bzw. 10,- € je LE und Referent*in, mindestens 40,- € bei (II.)
Beispiel 1 (I. Aus- und Fortbildung für Multiplikator*innen): Die Sportkreisjugend XYZ möchte für die Vereine im Sportkreis eine Tagesfortbildung (8 LE) „Kindeswohl“ anbieten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert den Referenten. Die Sportkreisjugend bekommt anteilig 8 LE x 20,- € = 160,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für den Referenten übernimmt die Sportjugend Hessen.
Beispiel 2 (II. Bildung für junge Menschen): Der Verein FC Fliegenteich möchte mit seiner B-Jugend im Rahmen eines Wochenend-Trainingslagers einen halben Tag (4 LE) das Thema „Umgang mit Konflikten“ bearbeiten. Termin und Ort werden abgestimmt, die Sportjugend organisiert eine Referentin. Der Verein bekommt anteilig 4 LE x 10,- € = 40,- € in Rechnung gestellt, die restlichen Kosten für die Referentin übernimmt die Sportjugend Hessen.
Rahmenbedingungen
- Mindestens zehn Teilnehmende
- Falls eine Anerkennung zur Lizenzverlängerung gewünscht ist: mindestens vier Lerneinheiten (je 45 Minuten)
Veranstalter übernimmt:
- Bereitstellung eines geeigneten Veranstaltungsortes (einschließlich Seminartechnik)
- Werbung und das Anmeldeverfahren der Veranstaltung
- Organisatorische Abwicklung vor Ort (ggf. Verpflegung / Kaffeepause)
- Rücksendung der Seminarunterlagen unmittelbar nach der Veranstaltung
Sportjugend Hessen übernimmt:
- Bereitstellung der Referent*innen und deren Finanzierung
- Gestaltung eines Ausschreibungstextes
- Bereitstellung von Vorlagen für eine Teilnahmeliste und Teilnahmebestätigung sowie eines Auswertungsbogens
- Rechnungsstellung nach Abschluss der Maßnahme
Antrag
- Ganzjährig möglich
- Mindestens zwei Monate Vorlauf
- Kontakt Sportjugend Hessen
Abrechnungsunterlagen
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Junges Engagement

Im Mittelpunkt dieses Förderbereichs stehen Aktivitäten von jungen Menschen unter 27 Jahren. Ziel ist, “Junges Engagement” in Vereinen, Sportkreisen und Verbänden zu unterstützen und den Aufbau langfristig wirksamer Beteiligungsstrukturen zu begleiten.
Begleitung junger Teams
Es besteht die Möglichkeit, bei der Sportjugend Hessen eine/n Referent*in anzufragen, der/die den Verein dabei begleitet, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln. Dies können bis zu drei einzelne Treffen sein, die zum Ziel haben, junges Engagement zu fördern, neue Zielgruppen zu gewinnen und/oder Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen für das Folgejahr zu organisieren.
Förderumfang
- Die Sportjugend Hessen stellt kostenfrei Referent*innen, auch für die Beratung vor Ort
Beispiel: Der Sportverein FC Musterstadt, vertreten durch drei Jugendliche unter 27 Jahren, organisiert zusammen mit der Sportjugend Hessen sowie ihrer verantwortlichen Ansprechperson drei Treffen im Abstand von jeweils fünf Wochen, um Ideen zu sammeln, sich eigene Ziele der Neuorientierung zu stecken und Themenschwerpunkte für das Folgejahr zu setzen. Der Verein stellt die Verpflegung während der Treffen. Die Sportjugend Hessen übernimmt die Kosten des Referenten.
Rahmenbedingungen/Abwicklung
- Kontaktaufnahme Sportjugend Hessen
- Junges Team: mindestens drei Personen unter 27 Jahren
- Verantwortliche Ansprechperson im Vorstand (Sportverbände/-kreise: z. B. Jugendwart*in)
- Ganzjährige Terminanfrage möglich
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Inhalt, Ort, Termin, geplante Teilnahmezahl
- Der Verein ist für die Rahmenbedingungen und die Organisation verantwortlich.
Juniorteam-Projekte
Förderung von Juniorteam-Projekten, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.
Förderumfang
- 70 % der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellenden in einem Jahr
- Kostenfreie Beratung
Beispiel: Das Juniorteam vom TV Unterdorf, vertreten durch drei Jugendliche unter 27 Jahren, organisiert zusammen mit ihrem Ansprechpartner einen Sportsfun-Tag. In der Planung kann die Gruppe von der Sportjugend Hessen unterstützt werden. Durch die Vorbereitung (Verpflegung) und die Durchführung (Spielgeräte, Materialeinsatz etc.) des Projektes entstehen Kosten in Höhe von 600,- €. Diese Maßnahme wird von der Sportjugend Hessen mit dem Maximalbetrag von 350,- € bezuschusst, die Differenz trägt der Verein selbst.
Rahmenbedingungen
- Juniorteam: mindestens drei Personen unter 27 Jahren
- Verantwortliche Ansprechperson im Vorstand
- Das Juniorteam handelt eigenverantwortlich und informiert regelmäßig den Vorstand.
Antrag
- Ganzjährig
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
- Kurzbeschreibung des Projektes, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
- Kostenplan der Maßnahme (Vorlage)
Abrechnungsunterlagen
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Werbeflyer und/oder -plakate
- Kurzbericht zur Planung und Durchführung der Veranstaltung inkl. Reflexion
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Veranstaltungen zur Förderung jungen Engagements
Hier werden Angebote bezuschusst, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind und die in besonderem Maße dazu beitragen sollen, junge Menschen an ein Engagement heranzuführen, dieses zu erweitern oder fortzuführen. Die geförderte Maßnahme kann auch eine Kooperationsveranstaltung mit einem anderen Verein oder mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen sein.
Förderumfang
- Die Förderung beträgt 50% der Kosten, maximal 750,- € pro Tag bzw. maximal 4.000,- € pro Veranstaltung
- Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden.
- Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat.
Beispiele: Engagementtagung, Engagiertentreff, Get-together-Wochenende, Bildungscamp, Mobile-Schulung
Antrag
- Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
- Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
- Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein
Abrechnungsunterlagen
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
- Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
- Ggf. ein Ausschreibungstext (Anmeldeformular)
- Nachweis zur „Umsetzung der Mindeststandards Kindeswohl" der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen. Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Sporterlebnisse für junge Menschen

Sportvereine, -kreise und -verbände werden durch die Sportjugend Hessen bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt,
- die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind,
- die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen bis 27 Jahren fördern,
- die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen,
- mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen,
- die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.
Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.
Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
Veranstaltungen mit offenem Teilnehmendenkreis
Förderumfang
- Die Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal 500,- € pro Tag bzw. maximal 4.000,- € pro Veranstaltung
- Ein- wie mehrtägige Maßnahmen, die ohne eine (analoge oder digitale) Anmeldung nach o. g. Kriterien stattfinden, können einen Veranstaltungszuschuss erhalten
- Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden
- Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat
Beispiele: Mitternachtssport, Tag des Mädchenfußballs, Jungenaktionstag, Landeskinderturnfest, Street-Soccer-Turnier, Sports & Fun Day
Antrag
- Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
- Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
- Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein
Abrechnungsunterlagen
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.
Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Veranstaltungen mit geschlossenem Teilnehmendenkreis
Förderumfang
- Die Förderung beträgt 5,- € pro Tag und Teilnehmenden (mindestens 500,- € pro Veranstaltung); aber: maximal 500,- € pro Tag bzw. 50% der Kosten.
- Ein- wie mehrtägige Maßnahmen, die mit einer (analogen oder digitalen) Anmeldung nach o. g. Kriterien stattfinden, können einen Veranstaltungszuschuss erhalten.
- Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden.
- Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat.
Beispiele: Freizeiten, Camps, Ferienspiele, Segelprojekt für Fußballmädchen, Inklusions-Projekte
Antrag
- Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
- Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
- Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
- Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
- Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein
Abrechnungsunterlagen
- Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
- Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
- Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
- Ggf. ein Ausschreibungstext (Anmeldeformular)
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
- Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.
Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.
Rabattierung der Sportsfun-Mobile

Die Sportjugend Hessen stellt Sportkreisen, Sportverbänden und Sportvereinen für Veranstaltungen,
- die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind,
- die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen bis 27 Jahren fördern,
- die junge Menschen bis 27 Jahre motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen,
- mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen,
- die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen
ihre Sportsfun-Mobile zu günstigeren Konditionen zur Verfügung.
Sportsfun-Mobile
Sie erhalten einen Rabatt von 50 % auf den Tarif für “Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit”.
Die Ausleihe von Sportsfun-Mobilen, die zu einem solchen vergünstigten Preis gemietet wurden, kann nicht zusätzlich über die Bezuschussung von Veranstaltungs- oder Projektkosten im Rahmen anderer Bereiche des Förderkatalogs der Sportjugend Hessen gefördert werden.
Buchung
Die vergünstigte Buchung von Sportsfun-Mobilen kann ganzjährig erfolgen. Die Verfügbarkeit einzelner Mobile ist dem Buchungskalender zu entnehmen bzw. mit dem Mobile-Team der Sportjugend Hessen abzusprechen.
Bei der Buchung sind anzugeben:
- Kurzbeschreibung der Maßnahme und die Teilnehmendenzahl
- Geplanter Einsatzzweck
- Vorgesehener Termin und Ort
Abrechnung
Die Bezuschussung der Sportsfun-Mobile wird direkt im Rahmen des Buchungsprozesses der Mobile beantragt und mit der Rechnungsstellung gewährt.
Kontakt
Mobile-Team der Sportjugend Hessen
www.sportjugend-hessen.de/sportsfun-mobile
Tel: 069 67896922
Ländervergleichswettkämpfe und überregionale Meisterschaften (Sportverbände)

Leistungssportlich engagierte Sportler*innen bis zum Alter von 18 Jahren der hessischen Sportfachverbände, die an Ländervergleichswettkämpfen und überregionalen Meisterschaften außerhalb Hessens und innerhalb Deutschlands teilnehmen, werden gefördert.
Die Teilnahme an einem Liga-Betrieb ist ausgenommen.
Antragsberechtigt sind stellvertretend für die jugendlichen Sportler*innen ausschließlich die Jugendvertretungen der hessischen Sportfachverbände. Dazu zählen auch regionale Untergliederungen der Verbände, die den Antrag über ihren Landesverband einreichen.
Förderung von Ländervergleichswettkämpfen und überregionalen Meisterschaften
Förderumfang
- Pro Teilnehmer*in bis zu 18 Jahren und Wettkampftag wird eine Kostenpauschale von max. 10,- € anerkannt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 50 %.
- Die Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Beispiel: Der Hessische ABC-Verband fährt mit 20 Jungen auf ein zweitägiges „Bundesoffenes Sichtungsturnier“ der unter 16-Jährigen in Konstanz (Baden-Württemberg). Als Kostenpauschale können (mit Anreisetag) 20 Personen x 3 Tage x 10,- € = 600,- € geltend gemacht werden.
Der beantragte Zuschuss beträgt maximal 50 % (= 300,- €).
Rahmenbedingungen
- Der Veranstalter muss ein anderer Landesfachverband oder der entsprechende Bundesfachverband sein
- Die Benennung der Wettkampfteilnehmenden und ihre Entsendung sowie die Abrechnung der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen hessischen Verband
- Gefördert werden Wettkampftage laut einer beigefügten Wettkampfausschreibung (dabei wird maximal ein Tag für An- und Abreise bezuschusst)
Antrag
- Eine von der Leitungsperson des Verbandes unterschriebene Teilnahmeliste
- Eine Ausschreibung des besuchten Wettkampfes durch den veranstaltenden Verband (inklusive Zeitplan, Programm, Ablauf, o.ä.), aus der eindeutig hervorgeht, an welchen Tagen der Wettkampf stattgefunden hat
- Nachweis zur Umsetzung der "Mindeststandards Kindeswohl" der Sportjugend Hessen
- Der Nachweis von Ergebnislisten
Abrechnungsunterlagen
- Die kompletten Veranstaltungsunterlagen sind spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Veranstaltung bzw. spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres einzureichen.
- Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen
Auszahlung der Förderung
Spätestens zum 01.03. des Folgejahres erfolgt eine Abrechnung aller eingereichten Anträge und die Zuschussüberweisung durch die Sportjugend Hessen.
Aktivitäten der Sportkreis-Jugendvertretungen
Mit dieser Förderung wird die regionale Arbeit der Jugendvorstände der Sportkreise sowie die Kommunikation mit den Sportvereinen im Sportkreis unterstützt.
Aktivitätsquote Sportkreisjugend
Förderumfang
Die jährliche Förderung setzt sich aus zwei Beträgen zusammen:
- Der feste Zuschuss („Sockelbetrag“) orientiert sich an den Zahlen der durch die Sportvereine eines Sportkreises an den lsb h gemeldeten Mitglieder bis einschließlich 26 Jahren und beträgt bis 30.000 Mitglieder 300,- € und ab 30.001 Mitglieder 350,- €.
- Der dynamische Zuschuss („Aktivitätsquote“) wird in Abhängigkeit der Aktivitäten einer Sportkreisjugend errechnet.
Rahmenbedingungen
- Ein gewählter Jugendvorstand im Sportkreis
Antrag
- Als Antrag dient ein ausgefüllter Fragebogen zu den Aktivitäten des vergangenen Jahres, welcher zum Jahresende den Jugendvorständen der Sportkreise per E-Mail zugeschickt wird und bis zum 01.03. des laufenden Jahres bei der Sportjugend Hessen einzureichen ist.
Abrechnungsunterlagen
- Die Mittel des Vorjahres sind bei der Sportjugend Hessen über einen einfachen Verwendungsnachweis, der von den Vorständen der Sportkreisjugend und des Sportkreises unterschrieben ist, abzurechnen.
- Eine Übertragung der Mittel ins Folgejahr ist möglich.
Kindeswohl - Förderungsgrundlagen

Seit 2023 gelten die Mindeststandards zum Kindeswohl als Fördervoraussetzung für alle Mittel aus dem Förderkatalog. Die Einführung dieser Voraussetzung erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe musste direkt ab 2023 erfüllt werden, dazu gehört die Umsetzung von ein bis drei Präventionsmaßnahmen je nach Gefährdungspotential der Veranstaltung.
Ab dem Jahr 2025 werden zusätzlich die übrigen zwei der fünf Mindeststandards zum Kindeswohl Voraussetzung für eine Förderung.
Ab 2025 - Umsetzung angemessener präventiver Maßnahmen für die zu fördernde Veranstaltung:
Die umzusetzenden Maßnahmen zum Kindeswohl sind abhängig von den Kriterien Zielgruppe (Alter der Teilnehmenden) sowie dem Veranstaltungsformat (eintägig/mehrtägig; mit/ohne Übernachtung; geschlossen oder öffentlich). Bei allen Veranstaltungen mit der primären Zielgruppe U27 wird von der/den verantwortlichen Person(en) vor Ort, der Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterzeichnet. Bei mehrtägigen Maßnahmen mit der Zielgruppe U27 mit und ohne Übernachtung, die mit einer festen Gruppe (geschlossene Veranstaltung) stattfinden werden folgende Standards umgesetzt:
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex von verantwortlichen Personen/Betreuer*innen, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen
- Qualifizierung der verantwortlichen Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (z.B. über Basisbaustein „Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen)
- Einsichtnahme ins erw. Führungszeugnis der Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (bei kurzfristigen Änderungen der Betreuer*innen wird eine persönliche Selbstverpflichtungserklärung eingeholt).
- Benennung einer qualifizierten Ansprechperson Kindeswohl in der Organisation und Festlegung eines Aufgabenprofils
Verankerung des Themas Kindeswohl in der Organisation durch Aufnahme in die Satzung oder Vorstandsbeschluss zum Kindeswohl
Der Nachweis der zu erbringenden Standards erfolgt über das Formblatt „Kindeswohl-Mindeststandards“, welches vom Antragstellenden unterzeichnet wird. Dieses wird bei Abrechnung der Maßnahme eingereicht. Einzelnachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Die Umsetzung der Kindeswohl-Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Antragstellenden. Die Sportjugend Hessen berät zu Umsetzungsmöglichkeiten und hält Vorlagen und Materialien zum Thema bereit.
Die Standards Verhaltenskodex, erw. Führungszeugnis und Qualifizierung der verantwortlichen Personen werden weiterhin Veranstaltungsbezogen geprüft. Die Ansprechperson sowie die Satzungsänderung/Vorstandsbeschluss müssen in der antragstellenden Organisation vorhanden sein.
Weitere Infos, Vorlagen und Arbeitshilfen sowie Ansprechpartner*innen unter: kindeswohl-im-sport
Downloads
- Finanzplan_Förderkatalog
- Verwendungsnachweis_Förderkatalog
- Teilnahmeliste_Förderkatalog
- Formblatt_Mindeststandards_Kindeswohl
- Infoblat_Mindeststandards_Kindeswohl
- Kindeswohl_Dokumentation_erw._Führungszeugnis
- Kindeswohl_Dokumentation_Nachweis_Qualifizierung
- Kindeswohl_Vorlage_Selbstverpflichtungserklärung

Stefan Vicen Moreno
Referent Förderkatalog
60528 Frankfurt am Main
Deutschland