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Ab 2025 Erfüllung aller Kindeswohl-Mindeststandards

Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für fünf Mindeststandards zum Kindeswohl in Sportorganisationen aus. Diese gelten seit 2023 als Fördervoraussetzung für alle Mittel aus dem Förderkatalog für die Jugendarbeit der Sportjugend.

Kindeswohl Vielfalt

Die fünf Mindeststandards im Überblick: 

Alle, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sollten: 

  1.  Den Verhaltenskodex unterzeichnen
  2. das Erweiterte Führungszeugnis vorlegen
  3. Im Themenfeld Kindeswohl qualifiziert sein
  4. Benennung einer Ansprechperson im Kindeswohl
  5. Positionierung des Vorstands zum Thema Kindeswohl durch einen Vorstandsbeschluss oder die Verankerung in der Satzung

Stufenweise Umsetzung der Fördervoraussetzungen 

Die Umsetzung der ersten drei Mindeststandards je nach Zielgruppe und Format der Veranstaltung gelten seit 2023 als Fördervoraussetzung. Antragstellende Organisationen mussten bisher nachweisen, dass verantwortliche Personen der zu fördernden Veranstaltungen den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, im Themenfeld Kindeswohl qualifiziert sind und ihr erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben. 

Ab 2025 – Erfüllung aller Kindeswohl-Mindeststandards

Ab dem Jahr 2025 werden die übrigen zwei der fünf Mindeststandards zum Kindeswohl Voraussetzung für eine Förderung. Antragsstellende Organisationen müssen nun zusätzlich nachweisen, dass sie eine qualifizierte Ansprechperson im Kindeswohl benannt und das Thema durch einen Vorstandsbeschluss oder die Satzung nachhaltig verankert haben. 

Die ersten drei Standards werden weiterhin Veranstaltungsbezogen geprüft. Die Ansprechperson sowie die Positionierung des Vorstands müssen in der antragstellenden Organisation vorhanden sein. 

Die Sportjugend Hessen unterstützt Sportorganisationen dabei die Mindeststandards umzusetzen. 

Weitere Infos sowie Ansprechpersonen unter: www.kindeswohl-im-sport.de