Präventionsmaßnahmen im Sport
Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt
Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für fünf Mindeststandards in Sportorganisationen aus:
Ansprechperson Kindeswohl
Der Sportorganisation hat eine „Ansprechperson Kindeswohl“ benannt. Diese wurde entsprechend qualifiziert und ihre Aufgaben schriftlich fixiert. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer*innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und die Beratungsstelle der Sportjugend Hessen.
Unterzeichnung Verhaltenskodex und- regeln
Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen der Sportorganisation, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, haben einen Verhaltenskodex unterzeichnet und orientieren sich an den von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl oder an den von der Organisation individuell entwickelten Verhaltensregeln.
Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses
Die Sportorganisation hat mit dem zuständigen Jugendamt die Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII abgeschlossen und/oder hat unabhängig davon eine Regelung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen getroffen.
Kindeswohl - Merkblatt erw. Führungszeugnis
Kindeswohl- Prüfschema erw. Führungszeugnis
Kindeswohl – Beantragung erw. Führungszeugnis
Kindeswohl - Dokumentationsbogen zum erw. Führungszeugnis
Bescheinigung für Lizenzanträge und -verlängerungen
Qualifizierung
Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sind zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Für alle engagierten Personen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot:
Aktuelle Kindeswohl-Fortbildungen der Sportjugend Hessen
Für alle hessischen Vereine, Sportkreise und Verbände besteht zudem die Möglichkeit, kostengünstig eigene, interne Schulungen („Seminarbausteine") anzubieten.
Positionierung und Verankerung
Der Vorstand hat ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortlichen für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandsbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Der Verein hat sich präventiv aufgestellt und handelt im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam.
Kindeswohl – Aufnahme in Satzung
Kindeswohl - Muster Vorstandsbeschluss "Kindeswohl im Sport"
Schutzkonzept
Zu einem umfangreichen Schutzkonzept gehören neben diesen Mindeststandards weitere Präventionsschritte siehe Checklisten. Die Sportjugend Hessen unterstützt alle Organisationen dabei, ganzheitliche Schutzkonzepte zu entwickeln. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Liste der Präventionsschritte für Vereine
Interventionsleitfaden
Wird in einer Organisation ein Verdacht oder Vorfall bekannt, ist spontanes Handeln meist schwierig, da die akute Situation häufig emotional und stressig ist. Daher ist es wichtig bereits vor einem Verdacht/Vorfall sich einen Plan zu entwickeln, was im Extremfall zu tun ist und wer eingebunden werden muss.
Vorlage individueller Interventionsleitfaden
allgemeiner Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche können in die Entwicklung von Schutzkonzepten altersgerecht mit eingebunden werden. Zum Beispiel in die Risikoanalyse oder die Erstellung von Verhaltensregeln für verschiedene Zielgruppen.
Darüber hinaus sollten sie in die Organisationsstrukturen deines Vereins/Sportkreises/Verbandes mit eingebunden sein. Ihre Interessen sollten gehört werden und relevant sein. Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im aktiven Sportalltag gibt es vielfältige Ideen und Angebote.
Mit Kindern und Jugendlichen könnt ihr über Grenzüberschreitungen und Gewaltsituationen im Sport zum Beispiel anhand des Wimmelbildes sprechen. Unsere Broschüre liefert dazu einige Ideen. Damit Kinder ihre eigenen Rechte kennen und dafür einstehen können haben wir zudem das Poster zu den Kinderrechten entwickelt.
Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse steht meist am Anfang des Prozesses ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Es werden die Risikofaktoren der eigenen Organisation/Sportart identifiziert und daraus Präventionsmaßnahmen entwickelt.
Coming soon: Verfahrensablauf zur Umsetzung der Risikoanalyse
Beschwerdemöglichkeiten
Eine Organisation, die die Kultur des Hinsehens leben möchte sollte überlegen, welche Möglichkeiten die Mitglieder haben sich zu „beschweren“. Ein Beschwerdemanagement sollte an die verschiedenen Zielgruppen einer Organisation angepasst und verständlich formuliert sein. Der Zugang sollte niedrigschwellig sein. Es muss darüber nachdenken werden, wie man die Beschwerdemöglichkeiten sichtbar macht. Beschwerden sollten freiwillig, anonym/ vertraulich und sanktionsfrei möglich sein.
Sinnvoll ist es verschiedene Möglichkeiten und Wege einzurichten, die solch eine Beschwerde möglich machen. Beispiele können sein:
- Ansprechpersonen veröffentlichen
- Kummerkästen
- Wohlfühlbögen nach Veranstaltungen
- anonyme Kontaktformulare auf der Homepage