Kindeswohl - Förderungsgrundlagen

Ab 2023 – Umsetzung angemessener präventiver Maßnahmen für die zu fördernde Veranstaltung
Die umzusetzenden Maßnahmen zum Kindeswohl sind abhängig von den Kriterien Zielgruppe (Alter der Teilnehmenden) sowie dem Veranstaltungsformat (eintägig/mehrtägig; mit/ohne Übernachtung; geschlossen oder öffentlich).

Bei allen Veranstaltungen mit der primären Zielgruppe U27 wird von der/den verantwortlichen Person(en) vor Ort, der Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterzeichnet.
Bei mehrtägigen Maßnahmen mit der Zielgruppe U27 mit und ohne Übernachtung, die mit einer festen Gruppe (geschlossene Veranstaltung) stattfinden werden folgende Standards umgesetzt:

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex von verantwortlichen Personen/Betreuer*innen, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen
  • Qualifizierung der verantwortlichen Personen/Betreuenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (z. B. über Basisbaustein „Kindeswohl“)
  • Einsichtnahme in Erweitertes Führungszeugnis der Personen/Betreuerenden, die an mehreren Tagen vor Ort sind und die Aufsichtspflicht übernehmen (bei kurzfristigen Änderungen der Betreuer*innen wird eine persönliche Selbstverpflichtungserklärung eingeholt).

Der Nachweis erfolgt über das Formblatt „Kindeswohl-Mindeststandards“, das vom Antragstellenden unterzeichnet wird. Es wird bei Abrechnung der Maßnahme eingereicht. Einzelnachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Die Umsetzung der Kindeswohl-Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Antragstellenden, die Sportjugend berät zu Umsetzungsmöglichkeiten und hält Vorlagen und Materialien zum Thema bereit.

Allgemeine Informationen zu unserem Förderkatalog finden Sie hier.