Wir möchten Sportorganisationen dabei unterstützen bestmöglich für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Verschiedene Maßnahmen sind im Sport sinnvoll und wichtig, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. Auf dieser Seite sind zu allen Maßnahmen Hilfestellungen und Materialien zu finden.
Hilf mit und mach deinen Verein und Verband zu einem sicheren Ort für Kinder und Jugendliche!
Übersicht
Schutzkonzepte ganzheitlich erstellen
Ansprechpersonen für Kindeswohl im Verein
Qualifizierungen für Trainer*innen und Übungsleitende
Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Intervention: Handlungsleitlinien bei Vorfällen
Kinder und Jugendliche beteiligen und ansprechen

Schutzkonzepte im Sport
Schutzkonzepte bieten eine ganzheitliche Betrachtung des Themas Kindeswohl in Sportorganisationen.
Während das schriftliche Konzeptpapier alle Vereinbarungen festhält, ist es notwendig eine Kultur des Hinsehens in der Organisation zu etablieren. Dafür müssen alle mit anpacken.
Ein guter Start: Die Mindeststandards
In Vereinen und Fachverbänden können eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt und verstetigt werden, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden. Um Organisationen einen besseren Überblick zu verschaffen hat die Sportjugend Hessen 2023 Mindeststandards definiert, die im Sport etabliert werden sollten und eine gute Ausganglage auf dem Weg zu einem umfassenden Schutzkonzept bieten.
Hiermit starten!
Diese Mindeststandards bilden erste Schritte, die in Organisationen angegangen werden sollten.
Die folgenden Listen sollen euch dabei unterstützen einen Überblick über mögliche Maßnahmen zu bekommen, diese zu Priorisieren und nach und nach angehen zu können. Zu den einzelnen Maßnahmen findet ihr auf dieser Seite jeweils weitere Materialien, die eure Umsetzung vor Ort unterstützen sollen.
(Check-)Liste der Präventionsmaßnahmen für Vereine (pdf)
Liste der Präventionsmaßnahmen für Verbände (docx)
Ein schriftliches Schutzkonzept beinhaltet alle getroffenen Absprachen im Verein und stellt diese übersichtlich dar. Wichtig ist, dass die Maßnahmen des Schutzkonzeptes auch umgesetzt werden, so kann im Verein “eine Kultur des Hinsehens” entstehen. Das Schutzkonzept schreibt ihr nicht für die Schublade, sondern um selbst regelmäßig überprüfen zu können, ob die Absprachen noch umgesetzt werden und Übergaben im Themenfeld einfacher zu gestalten.
Die folgende Vorlage dient dazu eine Idee für einen Aufbau eines Schutzkonzeptes zu bekommen. Sie ist nicht vollständig und sollte unbedingt auf die vereinsinternen Strukturen angepasst werden.
Vorlage Muster-Schutzkonzept für Vereine (docx)
Ansprechpersonen in Sportorganisationen
Jede Sportorganisation sollte eine Ansprechperson im Kindeswohl benennen und bekannt machen. Die Ansprechperson ist eine erste Anlaufstelle für Betroffene, Eltern, Trainer*innen und weitere Akteure des Sports, an die sich jede*r bei Fragen oder akuten Situationen zum Kindeswohl wenden kann. Sie kennt regionale Fachberatungsstellen und das Beratungsangebot der Sportjugend Hessen.

Wer kann Ansprechperson sein/werden?
Eine Person,
- die bereits im Vorstand mitarbeitet (Jugendwart/in, Jugendleiter/in, Beisitzer …)
- außerhalb des Vorstands, die sich für dieses Thema interessiert
- die in den Vereinsstrukturen bekannt und vertrauenswürdig ist
Was muss die Ansprechperson an Qualifikation mitbringen?
Eine Ansprechperson ist kein*e Expert*in. Wichtig ist die Bereitschaft, eine Basisqualifikation zu erwerben. In Tagesfortbildungen speziell für diese Zielgruppe werden ihre Aufgaben besprochen und geklärt, wie diese im eigenen Verein umzusetzen sind. Wir bieten diese in unserem Fortbildungsprogramm an.
Welche Aufgaben übernimmt die Ansprechperson im Verein?
Wichtig ist: Alles kann, nichts muss. Ansprechpersonen können selbst entscheiden, welche Aufgaben sie annehmen möchten und welche Aufgaben sie an andere Personen des Vereins abgeben möchten.
Präventive Aufgaben:
- Dafür sorgen, dass sie im Verein bekannt wird (Artikel in Vereinszeitung, Aushang im Vereinsheim, Gespräch mit allen Vorstandsmitgliedern, Thema bei Mitgliederversammlung)
- Wissen darüber, welche präventiven Maßnahmen im Verein ggf. schon umgesetzt werden
- Potentielle Ansprechpartner außerhalb des Vereins (Sportjugend Hessen, regionale Beratungsstellen) kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind
Aufgaben bei Vorfällen oder Verdachtsmomenten:
- Sie ist Gesprächspartner*in, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer*innen, Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
- Sie ist dabei sachlich und vertraulich und agiert als sensible*r Gesprächspartner*in
- Sie entscheidet, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle)
- Sie weiß, dass der Blick von außen bei diesen Themen hilfreich sein kann und dass professionelle Unterstützung helfen kann beim Umgang mit der eigenen persönlichen Betroffenheit.
Weitere Aufgaben können sein:
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes im Verein
- Teilnahme an örtlichen Netzwerken
- Organisation einer vereinsinternen Fortbildung
Satzungsänderung und Haltung

Im Vorstand wird ein Vorstandsmitglied als Vereinsverantwortliche*r für das Thema Kindeswohl benannt. Per Vorstandsbeschluss sind nachhaltige Bemühungen des Vereins zum Wohle von Kindern und Jugendlichen festzuhalten. Der Verein positioniert sich dazu, sich präventiv aufzustellen und im Falle eines Verdachts schnell und sorgsam zu handeln. In der eigenen Satzung spricht sich der Verein aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.
Vorlage Satzungsergänzung (PDF)
Vorlage Vorstandsbeschluss “Kindeswohl im Sport” (docx)
Qualifizierung und Sensibilisierung der Mitwirkenden

Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sollten zum Thema Kindeswohl sensibilisiert sein. Sie werden somit darin bestärkt Auffälligkeiten nachzugehen, sich ggf. Rat zu holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einzusetzen.
Für alle engagierten Personen gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot: Aktuelle Kindeswohl-Fortbildungen der Sportjugend Hessen
Für alle hessischen Vereine, Sportkreise und Verbände besteht zudem die Möglichkeit, kostengünstig eigene interne Schulungen anzubieten und damit eine Gruppe gemeinsam zu sensibilisieren: Inhouse-Schulungen
Erweitertes Führungszeugnis

Das “erweiterte Führungszeugnis” nach § 30a BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ist ein Auszug aus dem Strafregister und kann von Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind, eingeholt werden. Somit sollte es von allen Trainer*innen, Übungsleitenden und Betreuer*innen, die für den Verein, Sportkreis oder Verband mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eingesehen werden. Die Grundlage dafür bildet der §8a SGB VIII. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aus dem § 72a SGB VIII (Achtes Sozial-Gesetzbuch) aufweist, ist für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport nicht geeignet.
Dazu kann eine Vereinbarung mit dem zuständigen Jugendamt getroffen werden, oder eine organisationsinterne Regelung gefunden werden.
Die wichtigsten Grundlagen im Überblick:
- Das erw. Führungszeugnis wird eingesehen, die Einsichtnahme vertraulich dokumentiert und das Führungszeugnis an den/die Besitzer*in zurückgegeben.
- Ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter*innen, FSJ, BFD) sind gebührenbefreit. Hierfür kann das Beantragungsformular (s. unten) genutzt werden.
- Das erw. Führungszeugnis darf am Tag der Einsichtnahme max. drei Monate alt sein.
- Wie lange das erw. Führungszeugnis gültig ist, kann die Sportorganisation selbst festlegen, maximal jedoch fünf Jahre. Die Sportjugend Hessen empfhielt eine Einsichtnahme nach drei Jahren.
- Für eine spontane Beschäftigung / spontanes ehrenamtliches Engagement kann ersatzweise eine Selbstverpflichtungserklärung (pdf) unterschrieben werden.
- Alle detaillierten Hinweise finden sich im Merkblatt erw. Führungszeugnis (PDF)
Beantragungsformular erw. Führungszeugnis (PDF)
Dokumentationsbogen erw. Führungszeugnis (xcel)
Vorlage Bescheinigung für Lizenzanträge und -verlängerungen (PDF)
Verhaltenskodex und Verhaltensregeln

Ein Verhaltenskodex beschreibt Grundsätze und konkrete Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätige im organisierten Sport in Hessen. Die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex von allen Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sollte ein Standard in Sportorganisationen sein.
Die Vorlage der Sportjugend Hessen kann genutzt werden und auf die individuellen Gegebenheiten der Sportorganisation angepasst werden. Verhaltenskodex und -regeln (PDF)
Interventionsleitfaden

Wird in einer Organisation ein Verdacht oder Vorfall bekannt ist die akute Situation häufig emotional und stressig. Daher ist es wichtig bereits vor einem Verdacht/Vorfall sich einen Plan zu entwickeln, was im Extremfall zu tun ist. Es empfiehlt sich ein “Krisenteam” zu benennen, um nur nie nötigsten Personen einzubinden und überlegt Handeln zu können. Unsere Vorlage für einen Interventionsleitfaden (docx) kann euch unterstützen die Abläufe im Verein zu definieren. Ihr solltet sie nicht 1:1 übernehmen, sondern mit Personen definieren und überlegen, wie ihr in eurem Verein Strategisch vorgehen müsst. Müssen Abteilungsleitende und Vorstände mit eingebunden werden? Wer übernimmt diese Rolle? Wer trifft Entscheidungen? Wer vertritt die Interessen der Betroffenen? Wie sehen die Kommunikationswege aus? …
Für Ehrenamtliche im Verein, die nicht zum Krisenteam gehören ist es relevant zu wissen, wie sie reagieren sollen, wenn sie mit einem Verdacht oder Vorfall konfrontiert sind. Die Situation sollte mit ihnen regelmäßig besprochen werden, sowie ihre Aufgaben dabei.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche können in die Entwicklung von Schutzkonzepten altersgerecht mit eingebunden werden. Zum Beispiel in die Risikoanalyse oder die Erstellung von Verhaltensregeln für verschiedene Zielgruppen. Mit Kindern und Jugendlichen könnt ihr über Grenzüberschreitungen und Gewaltsituationen im Sport zum Beispiel anhand des Wimmelbildes sprechen. Unsere Broschüre liefert dazu einige Ideen. Damit Kinder ihre eigenen Rechte kennen und dafür einstehen können stellen wir weitere Materialien zu Kinderrechten bereit.
Darüber hinaus sollten junge Menschen in die Organisationsstrukturen deines Vereins/Sportkreises/Verbandes mit eingebunden sein. Ihre Interessen sollten gehört werden und relevant sein. Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im aktiven Sportalltag gibt es vielfältige Ideen und Angebote.
Hat euer Verein zum Beispiel:
- Mannschaftsführende
- Athletensprecher*innen
- ein Juniorteam
- eine*n Jugendwart*in (wird er/sie gewählt?)
- einen Jugendraum
- Angebote speziell für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderweihnachten / Jugenddisco / …)
Für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in eurem Verein unterstützt euch unser Team Junges Engagement
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern

Zur Prävention von Kindeswohlgefährdungen bei mehrtägigen Veranstaltungen (Kinder- und Jugendfreizeiten, Trainingslager etc.) sollen Vereine, Sportkreise und Verbände Standards festlegen, die eine sorgfältige Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung und Nachbereitung ihrer Maßnahmen garantieren. Dazu gehört auf jeden Fall die Befassung mit den Inhalten des Verhaltenskodex, der von allen Betreuer*innen unterzeichnet wird. Die Sportjugend Hessen empfiehlt bei Maßnahmen mit Übernachtungen zudem die Einsichtnahme in ein erw. polizeiliches Führungszeugnis für alle Betreuer*innen. Weitere Standards sind maßnahmenbezogen festzulegen. Die Standards der Sportjugend Hessen bieten hierfür eine Orientierung.
Für die Freizeiten der Sportjugend Hessen gelten folgende Verabredungen und Empfehlungen:
- Bei Betreuer*innenausbildung wird das Thema „Kindeswohl auf Freizeiten“ regelmäßig bearbeitet. Kindeswohl kann gefährdet sein durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt; dazu gehören auch der übermäßige Alkoholgenuss, Nikotin und Drogenmissbrauch. Bei der Behandlung dieses Themenfeldes ist - ohne dass ein Klima des Misstrauens geschaffen wird - die allgemeine Achtsamkeit zu erhöhen bzw. hoch zu halten. Für den Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen sind auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes verbindliche Regelungen zu treffen. Zudem werden der Verhaltenskodex und Verhaltensregeln von allen Betreuenden bearbeitet und unterzeichnet, sowie ein erw. polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.
- Auch mit den Kindern und Jugendlichen werden Regeln des respektvollen und aufmerksamen Miteinanders besprochen/erarbeitet werden (u.a. respektvoller, grenzachtender Umgang, Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrecht)
- Zu allen Freizeiten werden Vortreffen organisiert, bei denen auch die Eltern die Betreuenden/Teamenden kennen lernen können und diese über eventuelle Problemlagen (Medizinische und gesundheitliche Besonderheiten, usw.) ihrer Kinder diskret informieren können. Hier werden Kindern und Eltern auch Beschwerdemöglichkeiten und -wege transparent gemacht.
- Jede Freizeit hat ein Teamenden-Teilnehmenden-Verhältnis von mindestens 1 : 10. Dieses muss im Einzelfall ggf. angepasst werden (je nach Ausrichtung der Freizeit, Zusammensetzung der Teilnehmendengruppe, insbesondere bei Kindern/Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf)
- Betreuende/Teamende kennen die von den Eltern ausgefüllten Teilnehmerfragebögen und dort vermerkte soziale oder gesundheitliche Gefährdungspotentiale. Um den Betreuungsstandard auch bei größeren Gruppen einhalten zu können, empfiehlt es sich, soziale Zuständigkeiten entsprechend des Betreuungsschlüssels und der Zimmereinteilung für Kleingruppen festzulegen.
- Es finden tägliche Teamsitzungen statt, bei denen die Erfahrungen, Problemfälle, Wünsche der Teilnehmer*innen etc. zusammengetragen werden.
- Im Falle von Auffälligkeiten bzw. falls ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird die Teamleitung eingeschaltet und mit dieser das weitere Vorgehen erörtert. Die Trägerorganisation sucht ggf. sofort professionelle Unterstützung.
- Jedes Team erhält einen (digitalen) Ordner für die jeweilige Freizeit. Dieser Ordner mit weiteren Verhaltensempfehlungen in Konfliktfällen, Jugendschutzbestimmungen etc. muss vom Team im Vorfeld der Freizeit durchgearbeitet werden und auf der Freizeit abrufbar/einsehbar sein.
- Sowohl die Betreuenden als auch die Teilnehmenden werten jede Freizeit aus. Dabei wird auch das Wohlbefinden der Teilnehmenden über anonymisierte Fragebögen erfasst und die Möglichkeit gegeben, die Betreuenden/Teamenden auch einzeln anonym zu bewerten.
zu den Freizeiten der Sportjugend Hessen
Beschwerdemanagement
Eine Sportverein, Fachverband oder Sportkreis, der eine Kultur des Hinsehens leben möchte sollte überlegen, welche Möglichkeiten die Mitglieder haben sich zu „beschweren“. Ein Beschwerdemanagement sollte an die verschiedenen Zielgruppen einer Organisation angepasst. Verschiedene Zielgruppen in Sportorganisationen sind:
- Sportler*innen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
- Eltern
- Für den Verein Tätige: Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen usw.
Beschwerden sollten freiwillig, anonym/ vertraulich und sanktionsfrei möglich sein. Der Zugang sollte niedrigschwellig sein. Wichtig ist auch, die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten für die einzelnen Zielgruppen sichtbar zu machen.
Sinnvoll ist es verschiedene Möglichkeiten und Wege einzurichten, die solch eine Beschwerde möglich machen. Beispiele können sein:
- Ansprechpersonen mit Kontaktdaten veröffentlichen (auf der Homepage, in Sportstätten, social-media)
- Kummerkästen
- Wohlfühlbögen nach Veranstaltungen
- anonyme Kontaktformulare auf der Homepage
Deine Ansprechpersonen bei Fragen:

Anna Stender
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Ann-Kristin Pieper
Referentin Kindeswohl
35578 Wetzlar
Deutschland

Marie Elter
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland