Beratung und Begleitung von Sportvereinen

Die Entscheidung, ob ein Sportverein eine Kooperation mit einer Schule eingehen soll und wenn ja, zu welchen Bedingungen, beschäftigt gerade sehr viele Menschen im organisierten Sport. Aus Sicht der Sportjugend Hessen ist die Beantwortung dieser Fragen leider nicht eindeutig möglich, sondern hängt viel mehr von ganz verschiedenen Rahmenbedingungen vor Ort ab. Einen guten Leitfaden, der einer Entscheidung dienlich sein kann, soll die Checkliste im Downloadbereich links bieten. Darüber hinaus, bieten wir eine Beratung per Mail oder auch Telefon an, um Sie bei Ihren konkreten Fragestellungen unterstützen zu können, wann immer wir können.
Das Kooperationsfeld Schule und Verein ist darüber hinaus von einem teils sehr unübersichtlichen und komplexen Zuständigkeitsgeflecht geprägt, das auch Organisationsprozesse erschweren kann. Auch hier kann ein kurzer Erfahrungsaustausch am Telefon sinnvoll sein.
Neuauflage des Programms "Sportarten im Ganztag" im Jahre 2025
Viele hessische Sportfachverbände unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.
Zu diesen Unterstützungsstrukturen zählen unter Anderem sportartspezifische Orientierungspläne und Praxisfortbildungen für den Ganztag, die im Rahmen einer Initiative der Sportjugend Hessen und hessischer Sportfachverbände im Jahre 2015 entstanden sind. Sie vermitteln die Unterschiede von einem Vereinssportangebot zu einem Angebot im Ganztag. Eine Übersicht über die bestehenden Orientierungspläne, die zum Teil bereits in 2015 erstell wurden, findet sich im Folgenden. Ab dem Jahre 2025 strebt die Sportjugend Hessen eine kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung dieser Orientierungshilfen und Fortbildungen an. Dazu findet sowohl eine umfassende Befragung zu neuen sportartspezifischen Angeboten der Fachverbände statt, als auch ein kontinuierliches Angebot zur Unterstützung von Fachverbänden in Aktualisierung/Neukonzeption der Orientierungshilfen sowie von Praxisfortbildungen.
Orientierungspläne zum Download:
Badminton Basketball Bogenschießen Fußball Golf Ju-Jutsu Judo
Leichtathletik Reiten Rugby Schwimmen Tanzen Tennis Triathlon

Tim Döring
Referatsleiter Bewegungsförderung und internationale Jugendarbeit
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Die Checkliste "Schritt für Schritt zur Kooperation"
Checkliste
Sie bietet Vereinen eine schrittweise Anleitung des Weges zu einer Kooperation mit einer Schule. Außerdem kann sie als Entscheidunggrundlage für die Beantwortung der komplexen und viel gestellten Frage: "Warum sollte ich als Sportverein überhaupt eine Kooperation eingehen?" und wenn ja "wie?!", dienen.
Finanzierung von Schule-Vereins Kooperationen
Das Landesprogramm "Schule und Verein" bietet Zuschuss in Höhe von 700,00€ pro Kooperation/Jahr
Das Landesprogramm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde bereits 1992 ins Leben gerufen und in 2018 neu aufgelegt. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Um vor dem Hintergrund der täglichen Schulzeitverlängerung und weiteren Schulreformen die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zeitgemäß zu unterstützen, wurde das Landesprogramm zum Schuljahr 2018/19 gemeinsam von Vertreterinnen und Vertretern des Landessportbundes Hessen e.V., der Sportjugend Hessen und des Hessischen Kultusministeriums überarbeitet. Dabei wurde u. a. die Förderung auf 700,- Euro im ersten Jahr, 700,- Euro im zweiten und 700,- Euro im dritten Jahr umgestellt.
Anträge für Kooperationen können jährlich bis zum 15. April gestellt werden.
Achtung: Für neue Kooperationen ab dem Schuljahr 2021/22 müssen Übungsleiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis und ihren Schutzstatus im Sinne des Masernschutzgesetzes (alle nach 1970 geborenen) beim Verein vorlegen. Mit Unterschrift des Kooperationsvertrages bestätigt der Verein der koopierenden Schule, dass der*die Übungsleiter*in beides im Verein vorgelegt hat.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen:
Restfinanzierung der Kosten müssen individuell zwischen Schule und Sportverein abgestimmt werden

Für ein regelmäßiges Sportprogramm eines Sportvereins an einer Schule entstehen weitaus mehr Kosten als die Förderung im Landesprogramm Schule und Verein in Höhe von 700,00€.
Die Übernahme dieser Restkosten müssen ganz individuell zwischen den beiden Kooperationspartner*innen (Schulleiter*in und Vereinsvorstand) abgestimmt werden. Für die Betreuung und Programmgestaltung im Ganztag verfügen Schulleitungen von ganztätig arbeitenden Schulen über ein Budget, dass auch für die Umsetzung von Programmen außerschulischer Partner herangezogen werden kann. In vielen Fällen wird dies auch bereits zur Finanzierung von Programmen außerschulischer Angebote verwendet. So auch oftmals für eine anteilige Restfinanzierung der Programme von Sportvereinen. Ein Rechenbeispiel und verschiedene Kooperationsmodelle die in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt werden sind im Bereich Praxishilfen unter der Frage: "Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?" zusammengestellt.
Wie wird ein Antrag im Landesprogramm gestellt?
Die Vertreter*innen von Schule und Sportverein, die die Förderung einer Kooperation anstreben, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss.
Das Gesprächsprotokoll kann im Downloadbereich als PDF-Datei heruntergeladen werden, sodass es direkt am PC ausgefüllt werden kann.
Was passiert mit dem Antrag?
Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter*innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, sichtet alle eingegangenen Kooperationsanträge und trifft eine Auswahl. Die ausgewählten Kooperationen erhalten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Schule und Sportverein unterschreiben den Vertrag und senden ihn ans Schulamt zurück. (Muster-Kooperationsvertrag)
Wer kann ein Angebot leiten?
Ausgebildete und lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen mit gültiger C-Lizenz im Bereich "Breiten-/Freizeitsport", "Kinder und Jugendliche" oder "Sport im Ganztag" sowie ausgebildetete Sportlehrer*innen oder Lehrer*innen mit Übungsleiterlizenz.
Zu den Ausbildungsangeboten der Sportjugend Hessen gelangen Sie hier.
Wie sieht die Förderung aus?
Alle geförderten Kooperationen erhalten drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung. Ziel dieser Förderung ist es, organisatorische und inhaltliche Aufgaben zu verfestigen und gemeinsam Wege für eine anschließende Zusammenarbeit zu finden. Die Förderbeträge werden jährlich in zwei Raten (Herbst und Frühjahr) an die Vereine überwiesen. Die Unterstützung beträgt pro Förderjahr 700,- Euro. Nach den drei Jahren müssen die Schule und der Verein eigene Wege der Finanzierung für die weitere Zusammenarbeit gefunden haben. Deshalb sollte schon mit Beginn der Kooperation geklärt werden, wie eine langfristige Finanzierung gestaltet werden kann. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.
Wie müssen die Stunden dokumentiert werden?
Am Ende eines jeden geförderten Schulhalbjahres sind dem zuständigen Staatlichen Schulamt die monatlichen Stundennachweise gebündelt zu übermitteln. Erst danach kann die Förderung ausgezahlt werden.
Praxishilfen für Kooperationen

Die Broschüre: Schule und Sportverein gibt einen umfassenden Überblick
Die gemeinsame mit dem Land Hessen entwickelte Broschüre "Schule und Sportverein - Gemeinsam für einen bewegten Tag" gibt einen guten Überblick, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein auf den Weg gebracht werden kann.
Hinweise zum Personal für den Sport im Ganztag
Die Aufsichtsverordnung für den Schulsport regelt, dass Übungsleiter*innen und Trainer*innen für den Einsatz im außerunterrichtlichen Schulsport (z.B. Sport-AGs) mindestens eine C-Lizenz oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Da Schulleitungen die pädagogische Verantwortung tragen, müssen sie von der jeweiligen Person überzeugt sein bzw. das Vertrauen in den Verein haben, geeignete Personen für ihre Angebote auszuwählen.
Wie können erfolgreiche Kooperationsmodelle aussehen?
Für Vereine ergeben sich verschiedene Möglichkeiten die Zusammenarbeit zu organisieren. Drei bekannte Modelle sind u.a.:
- Modell 1:
Der Verein bietet der Schule bzw. dem Träger des Ganztagsangebots ein Sport-/Bewegungsprogramm an und erhält dafür auf Grundlage eines Kooperationsvertrages eine pauschale Summe ausgezahlt. Der Verein organisiert, wer das Angebot leitet, schickt eine/n qualifizierte/n Übungsleiter*in in die Schule und übernimmt die Vergütung. Die Person kann in verschiedenen Anstellungsverhältnissen beim Sportverein beschäftigt sein (z.B. Mini-Job, neben-/hauptberufliche Anstellung, ehrenamtlich; ggf. ist der Übungsleiterfreibetrag nutzbar). Das Landesprogramm "Schule und Verein" kann zur Mitfinanzierung herangezogen werden, ist allerdings zeitlich befristet.
- Modell 2:
Die Schule beschäftigt eine/n Übungsleiter*in des Vereins, der/die Sport-/Bewegungsangebote im außerunterrichtlichen Schulsport an der Schule leitet. Arbeitgeber ist die Schule bzw. ein Träger des Ganztags. Die Person ist zwar für die Schule tätig, kann aber Schülerinnen und Schüler in ihrer Doppelfunktion auf den Sportverein aufmerksam machen und gezielt vermitteln. Auch hier sind unterschiedliche Anstellungsverhältnisse von Seiten der Schule möglich.
- Modell 3:
Der Sportverein beschäftigt eine/n FSJler*in und kooperiert mit einer Schule. Die Schule ist ggf. an der Finanzierung der FSJ-Stelle beteiligt. Der/die FSJler*in kann im Auftrag des Vereins an der Schule unterstützend tätig sein und (unter Aufsicht) Sportangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten und somit an den Verein heranführen. Gleichzeitig können sich weitere Vorteile für die Schule ergeben, indem sie Unterstützung im Sportunterricht oder für bewegte Pauseneinheiten erhält. Abhängig von der Person im FSJ und der Zielgruppe in der Schule ist hier Fingerspitzengefühl nötig, um eine für alle Seiten gewinnbringende Kooperation zu schaffen (Altersunterschied, Nähe-Distanz-Verhältnis, Reife der eingesetzten Person, etc.).
Je nachdem, wie der jeweilige Verein strukturell aufgestellt ist, können verschiedene Modelle erfolgsversprechend sein. Modell 1 ist in der Regel eher für professionell aufgestellte Vereine (oft mit hauptberuflicher Struktur bzw. Geschäftsstelle) eine Möglichkeit, während Modell 2 für kleine, rein ehrenamtlich getragene Vereine der einfachere Weg darstellt. Nicht zu unterschätzen sind die Aufgaben, die als Arbeitgeber oder in der Administration/Verwaltung der Kooperation auf einen Verein zukommen können. Andererseits ergeben sich über die Kooperation mit Schulen auch neue Finanzierungsmodelle für haupt- oder nebenberuflich Angestellte, die auch für die Vereinsarbeit einen Mehrwert haben können. Modell 3 kann sich als Einstieg in eine Kooperation gut eignen, um Strukturen aufzubauen und zu festigen. Durch die zeitliche Befristung im FSJ ist hier allerdings eine hohe Fluktuation zu erwarten und erfordert jedes Jahr aufs Neue eine Einarbeitung und Unterstützungsstrukturen von beiden Seiten.
Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?

Einen allgemeingültigen Weg, wie Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen und Schulen finanziert werden können, gibt es leider nicht. In der Praxis haben sich verschiedene Finanzierungsquellen bzw. oft auch ein Mix aus diesen etabliert:
- Landesprogramm Schule und Verein >>
- Schul- und/oder Ganztagsbudgets, entweder selbstverwaltet oder über den zuständigen Schulträger (ganztägig arbeitende Schulen erhalten vom HMKB eine Zuweisung, die in Personalressourcen oder auch (anteilig) in finanziellen Ressourcen genutzt werden kann)
- Kommunale oder regionale Unterstützung, sei es durch die Stadt, den Landkreis oder den zuständigen Sportkreis
- bei Grundschulen im Pakt für den Ganztag ist die Kommune wesentlich an der Ausgestaltung und Finanzierung des Ganztags beteiligt
- Elternbeiträge (im Sinne der Zugänglichkeit für alle Kinder sollte dies eher die Ausnahme sein)
- Eigenmittel des Sportvereins
- für Leistungssport auch: Landesprogramm Talentsuche / Talentförderung >>
Die Kosten eines Ganztagsangebots umfassen neben dem Honorar für die Fachkraft häufig auch Fahrt- sowie Vorbereitungs- und Koordinierungskosten. Die Höhe des Honorars ist meist abhängig vom Qualifikationsniveau der eingesetzten Fachkraft.
Beispiel 1:
Der SV Musterverein bietet ein qualifiziertes Sport- und Bewegungsprogramm, z.B. als sportartenübergreifende "Abenteuersport-AG", oder als Fachsportart an einer Schule an. Für 1,5 Std. wöchentlich wird dafür ein schuleigener Bewegungsraum (Aula, Sporthalle, Sportplatz, Leichtathletikanlage, etc.) von eine*m Übungsleitende*n des Sportvereins genutzt. Auch vereinseigene Sportstätten können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das Material befindet sich entweder bereits an der Schule oder der*die Übungsleiter*in bringt eigenes Material mit. Die Gesamtkosten umfassen: Übungsleiterhonorar, An- und Abfahrt sowie Verwaltungs- und Overheadkosten und belaufen sich für bei ca. 40 Schulwochen auf 2.300,00 € (Rechenbeispiel!). Davon können 700,00 € jährlich über einen Kooperationsantrag im "Landesprogramm Schule und Verein" gefördert werden. Die fehlenden 1.600,00 € übernimmt die Schule.
Beispiel 2:
Der Sportverein beteiligt sich mit einem Kooperationsangebot während einer Projektwoche oder in den Schulferien. Viele Schulen bieten bereits Projektwochen oder Ferienprogramme in Kooperation mit außerschulischen Partnern an. Der SV Musterverein organisiert hierbei mit einem oder mehreren Übungsleitenden bspw. 6 Stunden täglich ein qualifiziertes, bewegtes Bildungsangebot, das Gesamtkosten von 1.800,00 € umfasst (Rechenbeispiel). Die Schule finanziert das angebotene Programm des Sportvereins. (Ferienprogramme, die vom Sportverein organisiert werden, können für Kooperationen interessant sein, da ein Übungsleiter dafür Anspruch auf bis zu 12 Tage Freistellung (Sonderurlaub) im Jahr hat)
Wo finde ich ein Muster für einen Kooperationsvertrag?
Als Grundlage für die Zusammenarbeit sollte immer ein Kooperationsvertrag dienen. Dies gibt beiden Kooperationspartnern Handlungssicherheit. Ein Muster-Vertrag kann hier herunterladen werden.
FAQ Rechtliches und Versicherung
Wie sind Schüler*innen versichert, wenn sie an Kooperationsangeboten von Schule und Verein teilnehmen?
In Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten, die in Kooperation von Schule und Sportverein angeboten werden und die im Verantwortungsbereich der Schule liegen, sind Schüler*innen bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert. Die rechtliche und organisatorische Verantwortung obliegt der Schule, somit ist diese Veranstalter.
Werden aus organisatorischen Gründen Veranstaltungen auf das Gelände/Räumlichkeiten des Vereins verlegt, bleibt die rechtliche und organisatorische Verantwortung bei der Schule. Für die Sportorganisation und deren Funktionsträger, sowie für die Risiken aus der Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer/Halter eigener Tiere oder Wasserfahrzeuge, gilt der Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.
Bei gemischten Veranstaltungen, bei denen der vom Verein durchgeführte Schulsport absprachegemäß mit einer Trainingsmaßnahme im Rahmen des üblichen Sportbetriebs des Vereins verbunden wird, gilt:
- Vereinsmitglieder versichert über Sportversicherungsvertrag
- Schüler*innen über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- Aktiv teilnehmende Nichtmitglieder (mit Ausnahme der Schüler*innen): Versicherungsschutz über die eventuell bestehende Nichtmitgliederversicherung
Können auch Kinder und Jugendliche an Nachmittags- bzw. Ganztagsangeboten teilnehmen, die Vereinsmitglied sind, aber nicht über die Schule angemeldet sind?
Nein. Eine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, die nicht am Nachmittags- bzw. Ganztagsangebot angemeldet sind, ist nicht möglich, da bei Angeboten im Verantwortungsbereich der Schule ausschließlich angemeldete Schüler*innen der Schule über die Unfallkasse Hessen versichert sind.
Wie sind Übungsleiter*innen/Trainer*innen des Sportvereins in Kooperationsangeboten versichert?
Besteht ein schriftlicher Kooperationsvertrag zwischen Sportverein und Schule, so sind eingesetzte Übungsleiter*innen und Trainer*innen über den Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes Hessen unfall- sowie haftpflichtversichert. Ob zusätzlich ein Versicherungsschutz durch die VBG greift, ist im Einzelfall zu prüfen.
Besteht zwischen Übungsleiter*in/ Trainer*in und der Schule bzw. dem Schulträger ein eigenständiges Beschäftigungsverhältnis, besteht kein Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag.
Zum Sportversicherungsvertrag.
Aufsicht
Sportliche Angebote im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen laut Aufsichtsverordnung durch lizensierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen (C-Lizenz oder höher) bzw. Personen mit gleichwertiger Qualifikation geleitet werden.
Beispiele für gelungene Kooperationen aus Vereinen
Zu welchen Fachsportarten gibt es besondere Unterstützungsstrukturen für den Ganztag?
Viele Sportfachverbände, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.