Förderung von Sporterlebnissen für junge Menschen

Sportvereine, -kreise und -verbände werden durch die Sportjugend Hessen bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt,

  • die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind,
  • die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen bis 27 Jahren fördern,
  • die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen,
  • mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen,
  • die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.

Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.

Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:

Veranstaltungen mit offenem Teilnehmendenkreis

Förderumfang

  • Die Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal 500,- € pro Tag bzw. maximal 4.000,- € pro Veranstaltung
  • Ein- wie mehrtägige Maßnahmen, die ohne eine (analoge oder digitale) Anmeldung nach o. g. Kriterien stattfinden, können einen Veranstaltungszuschuss erhalten
  • Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden
  • Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat

Beispiele: Mitternachtssport, Tag des Mädchenfußballs, Jungenaktionstag, Landeskinderturnfest, Street-Soccer-Turnier, Sports & Fun Day

Antrag (Vordruck)

  • Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
  • Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein

Abrechnungsunterlagen

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.

Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.

Veranstaltungen mit geschlossenem Teilnehmendenkreis

Förderumfang

  • Die Förderung beträgt 5,- € pro Tag und Teilnehmenden (mindestens 500,- € pro Veranstaltung); aber: maximal 500,- € pro Tag bzw. 50% der Kosten.
  • Ein- wie mehrtägige Maßnahmen, die mit einer (analogen oder digitalen) Anmeldung nach o. g. Kriterien stattfinden, können einen Veranstaltungszuschuss erhalten.
  • Bei Anträgen der Jugendorganisationen der Sportkreise und Verbände können auch solche Maßnahmen bezuschusst werden, die in gleicher oder ähnlicher Form bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt bzw. gefördert wurden.
  • Sportvereine können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragen. Dies bedeutet, dass der antragstellende Verein in der Vergangenheit für keine gleiche oder ähnliche Veranstaltung eine Förderung durch die Sportjugend Hessen erhalten hat.

Beispiele: Freizeiten, Camps, Ferienspiele, Segelprojekt für Fußballmädchen, Inklusions-Projekte

Antrag (Vordruck)

  • Antragstellung bis 31.01. oder 31.08.
  • Rahmendaten der Veranstaltung: Titel, Ort, Termin, geplante Teilnehmendenzahl
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme, ggf. Programm oder Ausschreibungsflyer/-plakat
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)
  • Bei Kooperationsmaßnahmen müssen die Gesamtkosten sowie der Kostenanteil des Antragstellers erkennbar sein

Abrechnungsunterlagen

  • Vereinfachter Verwendungsnachweis (Vorlage), auch digital per E-Mail
  • Vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste mit Altersjahrgängen (Vorlage)
  • Bericht bzw. Veranstaltungsprogramm (ggf. ergänzt durch Zeitungsartikel, Fotos o.ä.)
  • Ggf. ein Ausschreibungstext (Anmeldeformular)
  • Nachweis zur Umsetzung der „Mindeststandards Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen

Auszahlung der Förderung

  • Die geförderte Maßnahme ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Beendigung abzurechnen.

Im Anschluss wird der Zuschuss durch die Sportjugend Hessen überwiesen.

Darüber hinaus unterstützt die Sportjugend Hessen durch die

Rabattierung der Sportsfun-Mobile der Sportjugend Hessen

Die Sportjugend Hessen stellt Sportkreisen, Sportverbänden und Sportvereinen für Veranstaltungen,

  • die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind,
  • die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen bis 27 Jahren fördern,
  • die junge Menschen bis 27 Jahre motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen,
  • mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen,
  • die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen

ihre Sportsfun-Mobile zu günstigeren Konditionen zur Verfügung.
Sie erhalten einen Rabatt von 50 % auf den Tarif für “Gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit”.
Die Ausleihe von Sportsfun-Mobilen, die zu einem solchen vergünstigten Preis gemietet wurden, kann nicht zusätzlich über die Bezuschussung von Veranstaltungs- oder Projektkosten im Rahmen anderer Bereiche des Förderkatalogs der Sportjugend Hessen gefördert werden.

Buchung

Die vergünstigte Buchung von Sportsfun-Mobilen kann ganzjährig erfolgen. Die Verfügbarkeit einzelner Mobile ist dem Buchungskalender zu entnehmen bzw. mit dem Mobile-Team der Sportjugend Hessen abzusprechen.

Bei der Buchung sind anzugeben:

  • Kurzbeschreibung der Maßnahme und die Teilnehmendenzahl
  • Geplanter Einsatzzweck
  • Vorgesehener Termin und Ort

Abrechnung

Die Bezuschussung der Sportsfun-Mobile wird direkt im Rahmen des Buchungsprozesses der Mobile beantragt und mit der Rechnungsstellung gewährt.

Kontakt
Mobile-Team der Sportjugend Hessen
www.sportjugend-hessen.de/sportsfun-mobile
Tel: 069 67896922
sportsfun@remove-this.sportjugend-hessen.de