Praxishilfen für Kooperationen

Die Broschüre: Schule und Sportverein gibt einen umfassenden Überblick

Die gemeinsame mit dem Land Hessen entwickelte Broschüre "Schule und Sportverein - Gemeinsam für einen bewegten Tag" gibt einen guten Überblick, wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein auf den Weg gebracht werden kann.

Hinweise zum Personal für den Sport im Ganztag

Die Aufsichtsverordnung für den Schulsport regelt, dass Übungsleiter*innen und Trainer*innen für den Einsatz im außerunterrichtlichen Schulsport (z.B. Sport-AGs) mindestens eine C-Lizenz oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Da Schulleitungen die pädagogische Verantwortung tragen, müssen sie von der jeweiligen Person überzeugt sein bzw. das Vertrauen in den Verein haben, geeignete Personen für ihre Angebote auszuwählen.

Wie können erfolgreiche Kooperationsmodelle aussehen?

Für Vereine ergeben sich verschiedene Möglichkeiten die Zusammenarbeit zu organisieren. Drei bekannte Modelle sind u.a.:

  • Modell 1:
    Der Verein bietet der Schule bzw. dem Träger des Ganztagsangebots ein Sport-/Bewegungsprogramm an und erhält dafür auf Grundlage eines Kooperationsvertrages eine pauschale Summe ausgezahlt. Der Verein organisiert, wer das Angebot leitet, schickt eine/n qualifizierte/n Übungsleiter*in in die Schule und übernimmt die Vergütung. Die Person kann in verschiedenen Anstellungsverhältnissen beim Sportverein beschäftigt sein (z.B. Mini-Job, neben-/hauptberufliche Anstellung, ehrenamtlich; ggf. ist der Übungsleiterfreibetrag nutzbar). Das Landesprogramm "Schule und Verein" kann zur Mitfinanzierung herangezogen werden, ist allerdings zeitlich befristet.
     
  • Modell 2:
    Die Schule beschäftigt eine/n Übungsleiter*in des Vereins, der/die Sport-/Bewegungsangebote im außerunterrichtlichen Schulsport an der Schule leitet. Arbeitgeber ist die Schule bzw. ein Träger des Ganztags. Die Person ist zwar für die Schule tätig, kann aber Schülerinnen und Schüler in ihrer Doppelfunktion auf den Sportverein aufmerksam machen und gezielt vermitteln. Auch hier sind unterschiedliche Anstellungsverhältnisse von Seiten der Schule möglich.
     
  • Modell 3:
    Der Sportverein beschäftigt eine/n FSJler*in und kooperiert mit einer Schule. Die Schule ist ggf. an der Finanzierung der FSJ-Stelle beteiligt. Der/die FSJler*in kann im Auftrag des Vereins an der Schule unterstützend tätig sein und (unter Aufsicht) Sportangebote für Schülerinnen und Schüler anbieten und somit an den Verein heranführen. Gleichzeitig können sich weitere Vorteile für die Schule ergeben, indem sie Unterstützung im Sportunterricht oder für bewegte Pauseneinheiten erhält. Abhängig von der Person im FSJ und der Zielgruppe in der Schule ist hier Fingerspitzengefühl nötig, um eine für alle Seiten gewinnbringende Kooperation zu schaffen (Altersunterschied, Nähe-Distanz-Verhältnis, Reife der eingesetzten Person, etc.).

Je nachdem, wie der jeweilige Verein strukturell aufgestellt ist, können verschiedene Modelle erfolgsversprechend sein. Modell 1 ist in der Regel eher für professionell aufgestellte Vereine (oft mit hauptberuflicher Struktur bzw. Geschäftsstelle) eine Möglichkeit, während Modell 2 für kleine, rein ehrenamtlich getragene Vereine der einfachere Weg darstellt. Nicht zu unterschätzen sind die Aufgaben, die als Arbeitgeber oder in der Administration/Verwaltung der Kooperation auf einen Verein zukommen können. Andererseits ergeben sich über die Kooperation mit Schulen auch neue Finanzierungsmodelle für haupt- oder nebenberuflich Angestellte, die auch für die Vereinsarbeit einen Mehrwert haben können. Modell 3 kann sich als Einstieg in eine Kooperation gut eignen, um Strukturen aufzubauen und zu festigen. Durch die zeitliche Befristung im FSJ ist hier allerdings eine hohe Fluktuation zu erwarten und erfordert jedes Jahr aufs Neue eine Einarbeitung und Unterstützungsstrukturen von beiden Seiten.

Welche Finanzierungswege gibt es und wie werden sie in der Praxis umgesetzt?

Einen allgemeingültigen Weg, wie Kooperationsprojekte zwischen Sportvereinen und Schulen finanziert werden können, gibt es leider nicht. In der Praxis haben sich verschiedene Finanzierungsquellen bzw. oft auch ein Mix aus diesen etabliert:

  • Landesprogramm Schule und Verein >>
  • Schul- und/oder Ganztagsbudgets, entweder selbstverwaltet oder über den zuständigen Schulträger (ganztägig arbeitende Schulen erhalten vom HMKB eine Zuweisung, die in Personalressourcen oder auch (anteilig) in finanziellen Ressourcen genutzt werden kann)
  • Kommunale oder regionale Unterstützung, sei es durch die Stadt, den Landkreis oder den zuständigen Sportkreis
  • bei Grundschulen im Pakt für den Ganztag ist die Kommune wesentlich an der Ausgestaltung und Finanzierung des Ganztags beteiligt
  • Elternbeiträge (im Sinne der Zugänglichkeit für alle Kinder sollte dies eher die Ausnahme sein)
  • Eigenmittel des Sportvereins
  • für Leistungssport auch: Landesprogramm Talentsuche / Talentförderung >>

Die Kosten eines Ganztagsangebots umfassen neben dem Honorar für die Fachkraft häufig auch Fahrt- sowie Vorbereitungs- und Koordinierungskosten. Die Höhe des Honorars ist meist abhängig vom Qualifikationsniveau der eingesetzten Fachkraft.

Beispiel 1:
Der SV Musterverein bietet ein qualifiziertes Sport- und Bewegungsprogramm, z.B. als sportartenübergreifende "Abenteuersport-AG", oder als Fachsportart an einer Schule an. Für 1,5 Std. wöchentlich wird dafür ein schuleigener Bewegungsraum (Aula, Sporthalle, Sportplatz, Leichtathletikanlage, etc.) von eine*m Übungsleitende*n des Sportvereins genutzt. Auch vereinseigene Sportstätten können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Das Material befindet sich entweder bereits an der Schule oder der*die Übungsleiter*in bringt eigenes Material mit. Die Gesamtkosten umfassen: Übungsleiterhonorar, An- und Abfahrt sowie Verwaltungs- und Overheadkosten und belaufen sich für bei ca. 40 Schulwochen auf 2.300,00 € (Rechenbeispiel!). Davon können 700,00 € jährlich über einen Kooperationsantrag im "Landesprogramm Schule und Verein" gefördert werden. Die fehlenden 1.600,00 € übernimmt die Schule.

Beispiel 2:
Der Sportverein beteiligt sich mit einem Kooperationsangebot während einer Projektwoche oder in den Schulferien. Viele Schulen bieten bereits Projektwochen oder Ferienprogramme in Kooperation mit außerschulischen Partnern an. Der SV Musterverein organisiert hierbei mit einem oder mehreren Übungsleitenden bspw. 6 Stunden täglich ein qualifiziertes, bewegtes Bildungsangebot, das Gesamtkosten von 1.800,00 € umfasst (Rechenbeispiel). Die Schule finanziert das angebotene Programm des Sportvereins. (Ferienprogramme, die vom Sportverein organisiert werden, können für Kooperationen interessant sein, da ein Übungsleiter dafür Anspruch auf bis zu 12 Tage Freistellung (Sonderurlaub) im Jahr hat)

Wo finde ich ein Muster für einen Kooperationsvertrag?

Als Grundlage für die Zusammenarbeit sollte immer ein Kooperationsvertrag dienen. Dies gibt beiden Kooperationspartnern Handlungssicherheit. Ein Muster-Vertrag kann hier herunterladen werden.

Welches Kooperationsmodell ist das passende für meinen Verein? (Checkliste für Kooperationen)

Hier wird bald eine Checkliste stehen, die aktuell entwickelt wird

Zu welchen Fachsportarten gibt es besondere Unterstützungsstrukturen für den Ganztag?

Viele Sportfachverbände, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene unterstützen den Kooperationsgedanken zwischen Schulen und Sportvereinen und bieten eigene Unterstützungsstrukturen für ihre Sportarten.