
Bündnis Safe Kids
Profitiere vom Austausch mit anderen Partnern, von der Unterstützung des Kindeswohl-Teams der Sportjugend Hessen und vom gemeinsamen Engagement vor Ort.
Das Bündnis im Profil

Sportorganisationen erhalten Unterstützung und (öffentliche) Anerkennung für ihr Engagement im Kindeswohl. Zentraler Gedanke des Bündnisses ist die enge Vernetzung unter den Sportorganisationen und der Transfer von Fachwissen.
Das Bündnis Safe Kids bringt wichtige Akteure in Hessen zusammen: Engagierte aus Vereinen, Sportkreisen, Fachverbänden mit Mitarbeiter*innen aus Fachberatungsstellen und Jugendhilfe, weiteren Expert*innen sowie politischen Entscheidungsträger*innen.
Dabei hat das Bündnis besonders die Ansprechpersonen und Kindeswohlbeauftragten in Hessen im Blick. Diese sollen Verbündete finden und im Bündnis noch mehr Unterstützung erfahren!
Zugangvoraussetzungen
Drei Voraussetzungen müssen Organisationen zur Partnerschaft erfüllen und schriftlich nachweisen:
- Ernennung mindestens einer qualifizierten, aktiven Kindeswohl Ansprechperson in ihrer Organisation.
- Klare Positionierung der Sportorganisation und nachhaltige Bemühungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen per Vorstandsbeschluss oder Satzungsänderung.
- Zustimmung und Umsetzung der gemeinsamen Handlungsgrundsätze im Kinder- und Jugendsport.

Downloads und Informationen zu Kindeswohl-Maßnahmen
Kinder und Jugendliche brauchen geschützte Räume. Sportorganisationen können aktiv dazu beitragen - mit der Umsetzung von Mindeststandards bis hin zu ganzheitlichen Schutzkonzepten.
Alle Materialien und Informationen
Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt
Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für diese Standards in Sportorganisationen aus.

Ansprechpersonen benennen

Verhaltenskodex und -regeln

Erweitertes Führungszeugnis

Qualifizierung und Sensibilisierung

Satzungsänderung und Vorstandsbeschluss
Schutzkonzepte in Sportvereinen und Verbänden
Schutzkonzepte bieten eine ganzheitliche Betrachtung Themas Kindeswohl in Sportorganisationen. Neben den erläuterten Mindeststandards können Vereine & Verbände eine Reihe weiterer Maßnahmen umsetzen, um eine Kultur des Hinsehens in der eigenen Organisation zu etablieren.

Unsere Angebote
Unser Anliegen ist Kindeswohl in Hessen bekannt zu machen und Sportorganisationen zu unterstützen. Für einen Sport, der Kinder und Jugendliche schützt, fördert und beteiligt engagierst du dich nicht allein. Bleib informiert, vernetz dich und erhalte die maximale Unterstützung …
Newsletter
Mit unserem Safe Kids-Newsletter informieren wir dich vierteljährlich zu aktuellen Entwicklungen, Terminen und unseren Angeboten im Themenfeld Kindeswohl. Damit bleiben du und dein Verein immer auf dem aktuellen Stand und ihr erfahrt, wie andere Sportorganisationen Kindeswohl für sich umsetzen.
Qualifizierung
Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sollten zum Thema Kindeswohl sensibilisiert sein. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Wir haben ein umfangreiches Angebot an Qualifizierungsmöglichkeiten. Dabei differenzieren wir nach Angeboten für Einzelpersonen und Angeboten für Gruppen.
Engagierte Einzelpersonen können an unseren regelmäßig stattfindenden Fortbildungen teilnehmen. Aktuelle Fortbildungen
Hessische Sportvereine, Sportkreise und -Verbände können kostengünstig mithilfe unserer Inhouse-Veranstaltungen eigene Fortbildungen organisieren oder in ihre Ausbildungen integrieren.
Individuelle Unterstützung für Vereine, Sportkreise und Fachverbände

Der Weg zum eigenen Schutzkonzept scheint weit, holprig und unübersichtlich?
Wir begleiten hessische Sportorganisationen individuell bei der Erstellung ihres Schutzkonzeptes. Gemeinsam priorisieren wird die vielen Möglichkeiten, erarbeiten einfache Lösungsmöglichkeiten und profitieren von Best Practice Beispielen.
Unser Berater*innen-Team kann eure Sportorganisation dabei begleiten ein ganzheitliches Schutzkonzept zu entwickeln oder auch nur einzelne Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dafür stehen euch kostenfrei bis zu 10 Lerneinheiten / Antragsjahr zur Verfügung. Unser Berater*innen-Team ist fachlich im Kindeswohl geschult und unterstützt euren Prozess methodisch.
Eine persönliche Beratung
- Ermöglicht euch einzelne Fragen im laufenden Prozess direkt zu klären
- Unterstützt euch bei auftretenden Herausforderungen
- Schafft Verbindlichkeiten im Prozess
- Ist für eure Organisation kostenfrei (ausgenommen bei Stornierungen)
Dieses Angebot ist zu 100 % gefördert durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie Eingenmittel der Sportjugend Hessen. Kosten fallen für Beratungsnehmende nur bei Nicht-Beachtung der Richtlinien an.
Richtlinien für die individuelle Begleitung
1. Grundsätzliches
Die durch die Sportjugend Hessen (SJH) ausgeschriebenen, individuellen Begleitungsangebote im Themenfeld „Kindeswohl im Sport“ finden auf Basis dieser Richtlinien statt. Die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Vermittlung von Berater*innen gültige Fassung ist ausschlaggebend. Die zu beratende Organisation erkennt mit der Antragstellung von Begleitungsleistungen und zur Vermittlung von Berater*innen die Richtlinien verbindlich an.
2. Antragsberechtigte
Antragsberechtigte sind Landesfachverbände, Sportkreise und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind. Für Nicht-Mitglieder oder nicht förderungsfähige Organisationen besteht ausschließlich die Möglichkeit der Vermittlung von Berater*innen – nicht auf Förderung oder Kostenbefreiung.
3.Vertrag zum Begleitungsangebot
Das Auftragsverhältnis besteht zwischen der zu beratenden Organisation und der SJH. Die zu beratende Organisation hat dafür Sorge zu tragen, dass der geschäftsführende Vorstand über die Zusammenarbeit informiert ist und diese befürwortet. Die Richtlinien finden ihre Gültigkeit, wenn nach einem Vorgespräch zwischen Mitarbeitenden der Sportjugend Hessen und der zu beratenden Organisation eine Zusammenarbeit von beiden Seiten befürwortet wird.
Der Beratungsvertrag kommt auf Grundlage dieser Richtlinien der SJH stillschweigend zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.
4. Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung
Die Sportjugend Hessen wird nach einem Vorgespräch eine*n Berater*in vermitteln. Die Terminvereinbarung erfolgt eigenständig zwischen der zu beratenden Organisation sowie der*dem Berater*in. Sollte eine Zusammenarbeit nicht zustande kommen, so ist dies unbedingt der Sportjugend Hessen zu melden.
5. Beratungsleistungen
Die SJH vermittelt auf Antrag Berater*innen. Leistungsgegenstand der Beratung sind die Durchführung sowie die Vor- und Nachbereitung der jeweils vereinbarten und beantragten Beratungsleistungen. Dazu gehört das Erstellen eines Protokolls und die Vereinbarung eines weiteren Termines. Weitere Tätigkeiten zählen nicht dazu.
Der Umfang der einzelnen Beratungsleistung orientiert sich an den Formaten von Beratung. Der Umfang wird in Lehreinheiten LE bemessen. Eine LE entspricht 45 Minuten. Die Organisation und Bereitstellung von geeigneten Räumen (Präsenz/digital) liegt in der Verantwortung der antragsstellenden Organisation.
Die Begleitung durch eine*n Berater*in der Sportjugend Hessen umfasst bis zu 12 LE im Antragsjahr. Nicht wahrgenommene Beratungsleistungen können nicht mit ins nächste Jahr übertragen werden. Die antragsstellende Organisation muss für eine Weiterführung der Beratung im nächsten Jahr dies bei der Sportjugend Hessen beantragen. Sofern das Angebot weiter besteht ist eine Weiterbegleitung auch im nächsten Jahr möglich.
Gefördert werden 100% der Honorar- und Fahrtkosten der/des Berater*in und deren mögliche Auslagen oder Materialkosten. Die Sportorganisation hat keinen Eigenanteil an die Sportjugend Hessen zu zahlen. Die Kosten werden aus Eigenmitteln der Sportjugend Hessen und durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports getragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Begleitung und Förderung.
Die Umsetzung der Beratungsangebote können sowohl in Präsenz als auch digital erfolgen. Die Mitarbeitenden der SJH stehen für weiterführende Fragenstellungen rund um die Begleitung und Beratung zur Verfügung. Die Zusammenarbeit endet mit dem Ausfüllen des Feedbackbogen, der von der Sportjugend Hessen versendet wird.
8. Veranstaltungsabsage / Ausfallgebühren
Beantragte und vereinbarte Beratungsleistungen können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn seitens der beratenen Organisation kostenlos storniert werden. Bei späteren Absagen stellt die SJH folgende Ausfallkosten in Rechnung:
Absage - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80,00€ pro Berater*in (ggf. zzgl. MwSt.).
Deine Ansprechpersonen bei Fragen:
Isabelle Schikora
Referatsleiterin Junges Engagement und Kindeswohl im Sport
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Marie Elter
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Ann-Kristin Pieper
Referentin Kindeswohl
35578 Wetzlar
Deutschland
Anna Stender
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Luna Langkamm
Teamassistenz Junges Engagement und Kindeswohl | Fortbildungen
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Beratung bei Verdachsfällen und Vorfällen
Wir beraten Betroffene, Ansprechpersonen, Eltern, Trainer*innen und Sportorganisationen
Beratung bei Verdacht oder Vorfall von Gewalt im Sport
Bei einem Verdacht auf Gewaltausübung und/oder Machtmissbrauch gegenüber Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die hinschauen und Betroffene unterstützen. Wir beraten Sportvereine, Sportverbände, Trainer*innen und Eltern sowie Betroffene selbst.
Wir bieten
- Unterstützung in Krisensituationen
- Beratung und Hilfe bei Vermutung von körperlicher und psychischer Gewalt
- Beratung und Hilfe bei Vermutung von Misshandlung, Missbrauch und sexualisierter Gewalt
- Beratung und Hilfe bei konkreten Vorfällen
- Beratung bei der Planung des weiteren Vorgehens
- Beratung bei Vorfällen von Mobbing, Diskriminierung und Rassismus
- Beratung bei Maßnahmen zur Rehabilitation
Wir beraten betroffenenorientiert. Die Beratung ist kostenfrei.
Die Personen- und Vereinsdaten werden vertraulich behandelt; d. h. der Name der/des Beratungsnehmenden oder der Vereinsname wird an niemanden weitergeleitet. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen. Die Berater*innen sind pädagogisch, psychologisch und juristisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.
Kindeswohl-Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Grenzüberschreitungen und Gewalt (PDF)
Beraterinnen der Sportjugend Hessen
Anna Stender
Referentin Kindeswohl
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
Angelika Ribler
Referatsleiterin Jugend- und Sportpolitik
60528 Frankfurt am Main
Deutschland