Bündnis Safe Kids mit Jahresmotto

"Sicher handeln, wenn´s drauf ankommt" ist das Motto 2025

Landesbeauftragter Kinderschutz meets Sportjugend Hessen

Herr Bauer, Landesbeauftragter für Kinderschutz in Hessen trifft erstmals nach Amtsantritt auf das Team Kindeswohl der Sportjugend Hessen

Ab 2025 Erfüllung aller Kindeswohl-Mindeststandards

Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für fünf Mindeststandards zum Kindeswohl in Sportorganisationen aus. Diese gelten seit 2023 als…

Safe Kids

Dein Einsatz für:

  • den Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • die Einhaltung der Kinder -und Jugendrechte im Sport
  • die Stärkung und Beteiligung von jungen Sportler*innen

Wir unterstützen dich!
Alle Akteure im Verein, Sportkreis oder Verband sollten sich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die Sportjugend Hessen unterstützt dich und deine Sportorganisation bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Dazu bieten wir Qualifizierungen, Infoabende sowie individuelle Begleitungen an. Außerdem beraten wir dich bei konkreten Vorfällen und Verdachtsfällen

Bündnis Safe Kids

Profitiere vom Austausch mit anderen Partnern, von der Unterstützung des Kindeswohl-Teams der Sportjugend Hessen und vom gemeinsamen Engagement vor Ort.

Bündnisantrag stellen

Das Bündnis im Profil

Sportorganisationen erhalten Unterstützung und (öffentliche) Anerkennung für ihr Engagement im Kindeswohl. Zentraler Gedanke des Bündnisses ist die enge Vernetzung unter den Sportorganisationen und der Transfer von Fachwissen.

Das Bündnis Safe Kids bringt wichtige Akteure in Hessen zusammen: Engagierte aus Vereinen, Sportkreisen, Fachverbänden mit Mitarbeiter*innen aus Fachberatungsstellen und Jugendhilfe, weiteren Expert*innen sowie politischen Entscheidungsträger*innen.

Dabei hat das Bündnis besonders die Ansprechpersonen und Kindeswohlbeauftragten in Hessen im Blick. Diese sollen Verbündete finden und im Bündnis noch mehr Unterstützung erfahren!

Zugangvoraussetzungen

Drei Voraussetzungen müssen Organisationen zur Partnerschaft erfüllen und schriftlich nachweisen:

  1. Ernennung mindestens einer qualifizierten, aktiven Kindeswohl Ansprechperson in ihrer Organisation.
  2. Klare Positionierung der Sportorganisation und nachhaltige Bemühungen zum Wohle von Kindern und Jugendlichen per Vorstandsbeschluss oder Satzungsänderung.
  3. Zustimmung und Umsetzung der gemeinsamen Handlungsgrundsätze im Kinder- und Jugendsport.

Flyer Bündnis (pdf)

Downloads und Informationen zu Kindeswohl-Maßnahmen

Kinder und Jugendliche brauchen geschützte Räume. Sportorganisationen können aktiv dazu beitragen - mit der Umsetzung von Mindeststandards bis hin zu ganzheitlichen Schutzkonzepten. 

Alle Materialien und Informationen

 

Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt

Die Sportjugend Hessen spricht eine klare Empfehlung für diese Standards in Sportorganisationen aus.

Ansprechpersonen benennen

Verhaltenskodex und -regeln

Erweitertes Führungszeugnis

Qualifizierung und Sensibilisierung

Satzungsänderung und Vorstandsbeschluss

Schutzkonzepte in Sportvereinen und Verbänden

Schutzkonzepte bieten eine ganzheitliche Betrachtung Themas Kindeswohl in Sportorganisationen. Neben den erläuterten Mindeststandards können Vereine & Verbände eine Reihe weiterer Maßnahmen umsetzen, um eine Kultur des Hinsehens in der eigenen Organisation zu etablieren. 

Erhalte alle ausführlichen Informationen und Materialien

Unsere Angebote

Unser Anliegen ist Kindeswohl in Hessen bekannt zu machen und Sportorganisationen zu unterstützen. Für einen Sport, der Kinder und Jugendliche schützt, fördert und beteiligt engagierst du dich nicht allein. Bleib informiert, vernetz dich und erhalte die maximale Unterstützung …

Newsletter

Mit unserem Safe Kids-Newsletter informieren wir dich vierteljährlich zu aktuellen Entwicklungen, Terminen und unseren Angeboten im Themenfeld Kindeswohl. Damit bleiben du und dein Verein immer auf dem aktuellen Stand und ihr erfahrt, wie andere Sportorganisationen Kindeswohl für sich umsetzen. 

Jetzt anmelden!

Qualifizierung

Alle Hauptberuflichen sowie Ehrenamtlichen, die Angebote für Kinder und Jugendliche für die Sportorganisation durchführen, sollten zum Thema Kindeswohl sensibilisiert sein. Sie können Auffälligkeiten nachgehen, sich ggf. Rat holen und sich aktiv für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Wir haben ein umfangreiches Angebot an Qualifizierungsmöglichkeiten. Dabei differenzieren wir nach Angeboten für Einzelpersonen und Angeboten für Gruppen. 

Engagierte Einzelpersonen können an unseren regelmäßig stattfindenden Fortbildungen teilnehmen. Aktuelle Fortbildungen 

Hessische Sportvereine, Sportkreise und -Verbände können kostengünstig mithilfe unserer Inhouse-Veranstaltungen eigene Fortbildungen organisieren oder in ihre Ausbildungen integrieren. 

Zu den Inhouse-Veranstaltungen

Individuelle Unterstützung für Vereine, Sportkreise und Fachverbände

Der Weg zum eigenen Schutzkonzept scheint weit, holprig und unübersichtlich? 

Wir begleiten hessische Sportorganisationen individuell bei der Erstellung ihres Schutzkonzeptes. Gemeinsam priorisieren wird die vielen Möglichkeiten, erarbeiten einfache Lösungsmöglichkeiten und profitieren von Best Practice Beispielen.

Unser Berater*innen-Team kann eure Sportorganisation dabei begleiten ein ganzheitliches Schutzkonzept zu entwickeln oder auch nur einzelne Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Dafür stehen euch kostenfrei bis zu 10 Lerneinheiten / Antragsjahr zur Verfügung. Unser Berater*innen-Team ist fachlich im Kindeswohl geschult und unterstützt euren Prozess methodisch.

Eine persönliche Beratung

  • Ermöglicht euch einzelne Fragen im laufenden Prozess direkt zu klären
  • Unterstützt euch bei auftretenden Herausforderungen
  • Schafft Verbindlichkeiten im Prozess
  • Ist für eure Organisation kostenfrei (ausgenommen bei Stornierungen)

Dieses Angebot ist zu 100 % gefördert durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie Eingenmittel der Sportjugend Hessen. Kosten fallen für Beratungsnehmende nur bei Nicht-Beachtung der Richtlinien an. 

Antrag jetzt Einreichen

Richtlinien für die individuelle Begleitung

1. Grundsätzliches

Die durch die Sportjugend Hessen (SJH) ausgeschriebenen, individuellen Begleitungsangebote im Themenfeld „Kindeswohl im Sport“ finden auf Basis dieser Richtlinien statt. Die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Vermittlung von Berater*innen gültige Fassung ist ausschlaggebend. Die zu beratende Organisation erkennt mit der Antragstellung von Begleitungsleistungen und zur Vermittlung von Berater*innen die Richtlinien verbindlich an.

2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigte sind Landesfachverbände, Sportkreise und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind. Für Nicht-Mitglieder oder nicht förderungsfähige Organisationen besteht ausschließlich die Möglichkeit der Vermittlung von Berater*innen – nicht auf Förderung oder Kostenbefreiung.

3.Vertrag zum Begleitungsangebot

Das Auftragsverhältnis besteht zwischen der zu beratenden Organisation und der SJH. Die zu beratende Organisation hat dafür Sorge zu tragen, dass der geschäftsführende Vorstand über die Zusammenarbeit informiert ist und diese befürwortet. Die Richtlinien finden ihre Gültigkeit, wenn nach einem Vorgespräch zwischen Mitarbeitenden der Sportjugend Hessen und der zu beratenden Organisation eine Zusammenarbeit von beiden Seiten befürwortet wird.
Der Beratungsvertrag kommt auf Grundlage dieser Richtlinien der SJH stillschweigend zustande. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich.

4. Kontaktaufnahme / Terminvereinbarung

Die Sportjugend Hessen wird nach einem Vorgespräch eine*n Berater*in vermitteln. Die Terminvereinbarung erfolgt eigenständig zwischen der zu beratenden Organisation sowie der*dem Berater*in. Sollte eine Zusammenarbeit nicht zustande kommen, so ist dies unbedingt der Sportjugend Hessen zu melden.

5. Beratungsleistungen

Die SJH vermittelt auf Antrag Berater*innen. Leistungsgegenstand der Beratung sind die Durchführung sowie die Vor- und Nachbereitung der jeweils vereinbarten und beantragten Beratungsleistungen. Dazu gehört das Erstellen eines Protokolls und die Vereinbarung eines weiteren Termines. Weitere Tätigkeiten zählen nicht dazu.

Der Umfang der einzelnen Beratungsleistung orientiert sich an den Formaten von Beratung. Der Umfang wird in Lehreinheiten LE bemessen. Eine LE entspricht 45 Minuten. Die Organisation und Bereitstellung von geeigneten Räumen (Präsenz/digital) liegt in der Verantwortung der antragsstellenden Organisation.

Die Begleitung durch eine*n Berater*in der Sportjugend Hessen umfasst bis zu 12 LE im Antragsjahr. Nicht wahrgenommene Beratungsleistungen können nicht mit ins nächste Jahr übertragen werden. Die antragsstellende Organisation muss für eine Weiterführung der Beratung im nächsten Jahr dies bei der Sportjugend Hessen beantragen. Sofern das Angebot weiter besteht ist eine Weiterbegleitung auch im nächsten Jahr möglich.

Gefördert werden 100% der Honorar- und Fahrtkosten der/des Berater*in und deren mögliche Auslagen oder Materialkosten. Die Sportorganisation hat keinen Eigenanteil an die Sportjugend Hessen zu zahlen. Die Kosten werden aus Eigenmitteln der Sportjugend Hessen und durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports getragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Begleitung und Förderung.

Die Umsetzung der Beratungsangebote können sowohl in Präsenz als auch digital erfolgen. Die Mitarbeitenden der SJH stehen für weiterführende Fragenstellungen rund um die Begleitung und Beratung zur Verfügung. Die Zusammenarbeit endet mit dem Ausfüllen des Feedbackbogen, der von der Sportjugend Hessen versendet wird.

8. Veranstaltungsabsage / Ausfallgebühren

Beantragte und vereinbarte Beratungsleistungen können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn seitens der beratenen Organisation kostenlos storniert werden. Bei späteren Absagen stellt die SJH folgende Ausfallkosten in Rechnung:

Absage - bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80,00€ pro Berater*in (ggf. zzgl. MwSt.).

Deine Ansprechpersonen bei Fragen:

Isabelle Schikora

Referatsleiterin Junges Engagement und Kindeswohl im Sport

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Marie Elter

Referentin Kindeswohl

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Ann-Kristin Pieper

Referentin Kindeswohl

Friedenstraße 99
35578 Wetzlar
Deutschland

Anna Stender

Referentin Kindeswohl

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Luna Langkamm

Teamassistenz Junges Engagement und Kindeswohl | Fortbildungen

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Beratung bei Verdachsfällen und Vorfällen

Wir beraten Betroffene, Ansprechpersonen, Eltern, Trainer*innen und Sportorganisationen

Beratung bei Verdacht oder Vorfall von Gewalt im Sport

Bei einem Verdacht auf Gewaltausübung und/oder Machtmissbrauch gegenüber Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die hinschauen und Betroffene unterstützen. Wir beraten Sportvereine, Sportverbände, Trainer*innen und Eltern sowie Betroffene selbst.

Wir bieten

  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Beratung und Hilfe bei Vermutung von körperlicher und psychischer Gewalt
  • Beratung und Hilfe bei Vermutung von Misshandlung, Missbrauch und sexualisierter Gewalt
  • Beratung und Hilfe bei konkreten Vorfällen
  • Beratung bei der Planung des weiteren Vorgehens
  • Beratung bei Vorfällen von Mobbing, Diskriminierung und Rassismus
  • Beratung bei Maßnahmen zur Rehabilitation 

Wir beraten betroffenenorientiert. Die Beratung ist kostenfrei.

Die Personen- und Vereinsdaten werden vertraulich behandelt; d. h. der Name der/des Beratungsnehmenden oder der Vereinsname wird an niemanden weitergeleitet. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen. Die Berater*innen sind pädagogisch, psychologisch und juristisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.

Kindeswohl-Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Grenzüberschreitungen und Gewalt (PDF)

Vorlage Interventionsleitfaden für Vereine (docx)

Beraterinnen der Sportjugend Hessen

Anna Stender

Referentin Kindeswohl

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland

Angelika Ribler

Referatsleiterin Jugend- und Sportpolitik

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt am Main
Deutschland