Unterstützung für Sportvereine

Freistellung von bis zu 12 Arbeitstagen für Ehrenamtliche

im Kinder und Jugendsport

Freistellungsantrag für Arbeitnehmer*in Infoblatt zur Antragsstellung

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB).

Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann z. B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden.

Merkblatt zur RückerstattungOnline-Rückerstattung für Arbeitgeber 

Wichtige Hinweise für Antragsteller*innen:

Das Video zeigt den Ablauf eines Freistellungsantrages von Antragstellung über Befürwortung bis zur Rückerstattung des Verdienstausfalls.
  • Freistellungsanträge müssen vollständig ausgefüllt unter freistellung(at)sportjugend-hessen.de eingehen.
  • Dazu ist das Antragsformular oben zu verwenden.
  • Unvollständige Anträge werden zur Überprüfung und mit Verweis auf das Merkblatt an den*die Antragsteller*in zurückgesendet.
  • Die Bearbeitung dauert bis zu vier Wochen.
  • Verwenden Sie unbedingt das Infoblatt zur Antragstellung
  • Ausgenommen vom Anspruch auf Freistellungen sind

    • Veranstaltungen während der Schulzeit (z.B. Projektwochen oder Sporttage, auch wenn der Sportverein hier als Kooperationspartner auftritt)
    • Leistungssportveranstaltungen wie z.B. Saisonvorbereitungen, Trainingscamps oder Turniere
    • Lehrgänge zum Erwerb einer Trainerlizenz, die nicht explizit dem Bereich "Jugend" zugeordnet werden können

     

Arbeitnehmer*innen stellen einen Freistellungsantrag, lassen diesen vollständig (digital) ausgefüllten und unterschriebenen Antrag vom zugehörigen hessischen Verein/Verband bzw. vom Sportkreis bestätigen und leiten den bestätigten Freistellungsantrag an die Sportjugend Hessen als PDF-Anhang per E-Mail weiter. Die Sportjugend Hessen befürwortet den Freistellungsantrag und sendet diesen befürworteten Antrag an die*den Arbeitnehmer*in per E-Mail zurück.

Private Arbeitgeber erhalten auf Antrag beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden (HAVS) eine Rückerstattung des gezahlten Arbeitsentgeltes.

Kontakt Freistellungen

Stefanie Süß

Teamassistenz Freistellungen

Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt